Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Verstoß gegen das Waffengesetz
Hameln (ots)
(Hameln) Bei einer Verkehrskontrolle im Reimerdeskamp am Mittwochabend, 02.11.2011, gegen 22:40 Uhr, stellten Einsatzbeamte der Polizei Hameln fest, dass der Fahrzeugführer (20, aus Hameln) einen Schlagring mit sich führte. Somit steht der 20-Jährige im Verdacht einer Straftat nach dem Waffengesetz. Der Schlagring wurde von der Polizei beschlagnahmt.
Bei der Überprüfung der Personalien des Tatverdächtigen "spuckte" der Polizeicomputer den 20-Jährigen zudem als "gesucht" aus. Der Grund: Nach einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges ordnete das zuständige Amtsgericht die erkennungsdienstliche Behandlung des 20-Jährigen an. Diese Anordnung wurde durch die Polizei Hameln umgesetzt. Nach der Erhebung von personenbezogenen und biometrischen Daten, vom 20-Jährigen wurden beispielsweise Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gefertigt, konnte der junge Mann die Polizeiwache wieder verlassen.
Schlagringe sind nach dem Waffenrecht sogenannte verbotene Gegenstände. Wer, wie in diesem Fall, einen Schlagring mit sich führt, der kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Verboten ist generell der Umgang mit einem Schlagring, darunter fallen beispielsweise schon der Erwerb, der Besitz oder das Überlassen.
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