Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Rauchmelder löst aus
Zufallsfund Cannabismühle
Hameln (ots)
(Hameln) In der Wohnung eines 23-Jährigen in der Gertrudenstraße löste am Dienstag, 1.5.2012, gegen 15:30 Uhr, der in der Wohnung montierte Brandmelder wiederholt Alarm aus.Da der Wohnungsinhaber nicht anwesend und erreichbar war, öffneten Einsatzbeamte von Feuerwehr und Polizei die Zugangstür und kontrollierten die Wohnung. Ein Feuer wurde nicht fest-, der Brandmelder abgestellt. Die Polizei stieß bei diesem Einsatz jedoch auf einen sogenannten Zufallsfund: Während der Kontrolle nach dem etwaigen Brandherd fanden die Einsatzbeamten eine Cannabismühle mit Cannabisresten. Die Mühle wurde sichergestellt. Der 23-Jährige steht nun im Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Ermittlungen dauern an.
Den Tatverdacht des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln muss sich auch ein 26-Jähriger gefallen lassen: Der Hamelner war in der Nacht zum Mittwoch, 2.5.2012, gegen 2 Uhr, im Hastenbecker Weg kontrolliert worden. Der Tatverdächtige hatte einen Joint in der Hosentasche, wobei er angab, diesen am Vortag gegen "ein Bier" eingetauscht zu haben.
Die Polizei ermittelt auch in Fällen des Erwerbs und Konsums geringer Mengen von Drogen und nimmt diese Delikte sehr ernst. Der Grund: Der Konsum von Drogen begründet den Verdacht, dass der Betroffene nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist! Abgesehen davon, dass die Polizei die Drogen beschlagnahmt, erfolgt auch eine Meldung über das eingeleitete Strafverfahren an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde! Bestehen für die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Führerscheininhabers (oder Fahrerlaubnisbewerbers), so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung des Sachverhaltes eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Und was viele nicht wissen: Neben den Kosten (rund 500 Euro) sind die Anforderungen, die bei der MPU für ein positives Gutachten an den Betroffenen gestellt werden, so komplex sind, dass aus eigener Anstrengung, selbst bei gutem Willen, nur selten eine positive Begutachtung erreicht werden kann. Fällt das Gutachten negativ aus, wird die Fahrerlaubnis eingezogen oder (bei Fahrerlaubnisbewerbern) gar nicht erst erteilt! Für die Polizei sind die Ermittlungen hinsichtlich des Erwerbs und Konsums geringer Mengen von Drogen daher immer auch Verkehrssicherheitsarbeit!
Weitere Informatinen zum Thema Drogenmissbrauch im Straßenverkehr unter: www.dont-drug-and-drive.de
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