Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Gefährdung des Straßenverkehrs
Hameln (ots)
(Hameln) Nach einem Verkehrsunfall am Montag, 14.05.2012, gegen 18 Uhr, an der Kreuzung der Straßen Münsterwall, Ostertorwall und Mühlenstraße steht ein junger Kraftfahrer (21, aus Hameln) im Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.
Nach Zeugenangaben soll der 21-Jährige mit seinem BMW-Pkw trotz Rotlicht vom Münsterwall kommend in die Kreuzung eingefahren sein.
Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß mit einer 23jährigen Kleinwagenfahrerin, die bei Grünlicht gerade vom Ostertorwall in die Mühlenstraße abbiegen wollte.
Auch der 21-Jährige will seinen Angaben nach "grün" gehabt haben.
Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt.
An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von etwa 8000 Euro, wobei der Kleinwagen nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste.
Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit, stellten Einsatzbeamte der Polizei dann fest, dass der 21-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand.
Ein Drogenvortest (Urintest) zeigte dann eine Beeinflussung durch Tetrahydrocannabinol (Hauptwirkstoff der Cannabispflanze) an.
Dem 21-Jährigen wurde daher in der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen.
Sollte die Blutprobe den Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss bestätigen, so muss sich der junge Fahrer auf eine Geldstrafe und den Verlust des Führerscheins einstellen.
Auch kann der Tatverdächtige von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.
Unabhängig davon wird gegen Personen, bei denen Drogenkonsum nachgewiesen wird, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
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