Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Nach Fällen häuslicher Gewalt: Polizei bringt Tatverdächtige in Arrestzelle (910397&909874/13)
Hameln (ots)
(Hameln) Einsatzbeamte der Polizei Hameln haben am Mittwochabend und frühen Donnerstagmorgen zwei Tatverdächtige in die Arrestzelle der Polizeiwache gebracht. Die Männer (22, 49, beide aus Hameln) stehen im Verdacht von Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt.
Nach den Ermittlungen der Polizei hat der 22-Jährige in der Nacht zum Donnerstag, 25. Juli 2013, seine Lebenspartnerin in der gemeinsamen Wohnung in der Nordstadt in das Gesicht geschlagen, nachdem ein zuvor entstandener Streit eskalierte. Auch eine Zigarette soll der Tatverdächtige seiner Partnerin im Verlauf der Auseinandersetzung auf dem Rücken ausgedrückt und sie zudem mit einem Messer bedroht haben. Als der Tatverdächtige die gemeinsame Wohnung verlassen hatte, alarmierte das Opfer häuslicher Gewalt sofort die Polizei. Die Beamten nahmen sofort die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung auf und fahndeten nach dem Tatverdächtigen. Der Mann konnte kurze Zeit später in der Nähe der Wohnung in Gewahrsam genommen werden. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Tatverdächtige in die Arrestzelle der Polizeiwache gebracht. Auf Weisung der Polizei darf der 22-Jährige die gemeinsame Wohnung für die Dauer von 14 Tagen nicht betreten. Diese polizeiliche Schutzmaßnahme soll dem Opfer die Zeit geben, unbeeinflusst eine Entscheidung zu treffen, was für ihre Situation sinnvoll ist, um vor weiteren Gewalttaten geschützt zu sein. Der Vorfall wurde zudem von der Polizei an die BISS (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt des Landkreises Hameln-Pyrmont) gemeldet. Kommt es im Rahmen von gewalttätigen Auseinandersetzungen in Familien oder Partnerschaften zu einem Polizeieinsatz, erhält die BISS einen Bericht darüber. Die BISS macht daraufhin ein Beratungsangebot bzw. sucht die geschädigte Frau auch persönlich auf. Opfer häuslicher Gewalt können sich auch direkt an die BISS (Telefon 05151/405707) wenden.
Im zweiten Fall hatte ein Opfer häuslicher Gewalt (35) nach der Trennung vom Partner (49) einen gerichtlichen Beschluss erwirkt, der vorgibt, dass der 49-Jährige sich der 35-Jährigen nicht näher als bis auf 100 Meter und nicht näher als bis auf 300 Metern ihrer Wohnung nähern darf. Am Mittwochabend, 24. Juli 2013, war der 49-Jährige dann allerdings entgegen der richterlichen Anordnung an der Wohnung der 35-Jährigen in der Innenstadt aufgetaucht. Dem zunächst durch die Einsatzbeamten der Polizei ausgesprochenen Platzverweis kam der 49-Jährige nicht nach, so dass er, ebenfalls zur Verhinderung weiterer Straftaten, in die Arrestzelle der Polizei gebracht wurde. Die Polizei ermittelt nun zudem wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz. Letzteres bezweckt den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, Stalking und anderer Formen der Gewalt im sozialen Umfeld. Das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz (genauer: das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung - GewSchG) schafft eine klare Rechtsgrundlage: "Wer schlägt, muss gehen".
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