Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Illegale Abfallentsorgungen - Polizei kann in 3 Fällen Täter ermitteln
Hameln (ots)
(Landkreis Hameln-Pyrmont) In drei Fällen von illegaler Abfallbeseitigung konnte die Polizei die Verursacher ermitteln.:
1. Fall: durch die Straßenmeisterei Hameln wurde die Polizeistation Coppenbrügge am Mittwoch, 26.03.2014, 11:20 Uhr, auf insgesamt 15 Müllsäcke aufmerksam gemacht, die an der Landesstraße 425 zwischen Haus Harderode und dem Ithpass in einem Straßengraben abgeladen wurden. Neben Hausmüll, Windeln und weiteren Abfällen konnten die Beamten der Polizeistation Dokumente in den Säcken auffinden, die Hinweise auf die Identität des Abfallentsorgers gaben: es handelte sich um einen 20-jährigen Mann aus Coppenbrügge. Er verweigert bis jetzt die Aussage, so dass ein Grund für seine illegale Abfallbeseitigung nicht bekannt ist.
2. Fall: Der zweite Fall ereignete sich in Hameln auf dem Parkplatz der Sertürner Realschule (Basbergstraße). Hier wurden diverse Säcke und Kartons mit Restmüll, Gartenabfällen, etc. entsorgt. Diese illegale Abfallentsorgung wurde der Polizei Hameln am Donnerstag, 27.03.2014, 16:00 Uhr, gemeldet. Es dauerte nicht lange, bis auch hier die Ermittler den Verursacher ermitteln konnte: anhand von zurückgelassenen Adressaufklebern konnte eine Frau (39) aus Hameln als Täterin ausfindig gemacht werden.
3. Fall: Auch im dritten Fall im Bereich Hess. Oldendorf-Lachem machte es der Verursacher den Ermittlern leicht. Am Montag, 24.03.2014, gegen 15:00 Uhr, wurden von Beamten der Polizeistation Hess. Oldendorf 5 Müllsäcke mit Müll, Hausrat und sonstigen Abfällen festgestellt. Diese wurden illegal an der Lachemer Dorfstraße in Richtung Modellflugplatz abgeladen. Auch hier fanden die Polizeibeamten in den Abfällen Hinweise auf den Verursacher, einem 53-jährigen Mann aus Aerzen.
In allen Fällen wurden gegen die Verursacher Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeleitet. Verstöße nach dieser Rechtsnorm können mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden. Hinzu kommen die hohen Kosten, die durch die anschließende behördliche Entsorgung der Abfälle entstehen. Die "wilde Abfallentsorgung" stellt also kein Kavaliersdelikt dar und ist umso unverständlicher, da ausreichend legale Abfallentsorgungsmöglichkeiten im Landkreis angeboten werden.
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