Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Diebstahl von Geldbörsen - Hinweise der Polizei
Hameln (ots)
(Hess. Oldendorf) Am Dienstag, 14.10.2014, wurden der Polizeistation Hess. Oldendorf zwei Diebstähle von Geldbörsen gemeldet. In einem Fall wurde kurz darauf mit der zuvor entwendeten EC-Karte Bargeld abgehoben.
Der erste gemeldete Fall ereignete sich zwischen 10.45 und 11.00 Uhr in einem Discounter am Münchhausenring. Von der 77-jährigen Geschädigten unbemerkt wurde aus ihrem Einkaufsbeutel die Geldbörse entwendet. Erst beim Bezahlen an der Kasse bemerkte sie das Fehlen des Portemonnaies. Neben Bargeld befand sich auch eine Geldkarte eines Geldinstituts unter dem Diebesgut; nur einige Minuten nach der Tat wurde die entwendete EC-Karte zur Bargeldabhebung an einem Geldautomaten benutzt.
Der zweite Vorfall fand in einem Discounter in der Welseder Straße statt. Hier entnahm ein unbekannter Täter aus der Handtasche einer 67-jährigen Frau das Portemonnaie inkl. Bargeld und Scheckkarte.
Die Polizei bittet wiederholt um Beachtung folgender Hinweise:
- Lassen Sie Ihre Handtasche / Ihre Einkaufstasche nie unbeaufsichtigt; selbst einige Sekunden ohne Sichtkontakt zur Tasche reichen den Tätern aus, um an Ihre Geldbörse zu gelangen und diese zu entwenden,
- Tragen Sie Ihre Tasche bzw. Geldbörse möglichst körpernah / die Taschen immer fest geschlossen halten und die Hand auf den (Reiß-) Verschluss legen, um Öffnungsversuche körperlich wahrnehmen zu können,
- Nehmen Sie nur die Dokumente und nur so viel Bargeld mit, das Sie für den Einkauf benötigen,
- Notieren Sie nie Ihre Geheimzahl auf der EC-Karte / lassen Sie nie eine Notiz mit der PIN zusammen mit der Scheckkarte in der Geldbörse zurück
- Schauen Sie sich um: werden Sie von Personen beobachtet, die Ihnen plötzlich nahe kommen und sogar Körperkontakt mit Ihnen hatten,
- Sind Sie von verdächtigen Personen beim Geldabheben beobachtet oder sogar anschließend verfolgt worden? Dann begeben Sie sich in ein nahegelegenes Geschäft und bitten dort um Hilfe bzw. um Verständigung der Polizei,
- Überprüfen Sie in kurzen, regelmäßigen Abständen Ihre Taschen, sonst fällt Ihnen ein trotz aller Vorsicht erfolgter Diebstahl erst an der Kasse beim Bezahlen auf
- Stellen Sie einen Diebstahl fest, so informieren Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei. Teilen Sie der Polizei verdächtige Beobachtungen und die Beschreibung möglicher Täter mit. Nur bei sofortiger Verständigung unmittelbar nach dem Entdecken der Tat sind Fahndungsmaßnahmen der Polizei erfolgversprechend und können evtl. Folgetaten (unberechtigtes Geldabheben) verhindert werden,
- Während der Zeit auf das Warten der Polizei, die nach dem Notruf zunächst nach möglichen Tätern fahndet und Sie möglicherweise zeitverzögert am Tatort aufsuchen wird, sollte Sie folgende Maßnahmen ergreifen oder veranlassen:
- Befragen Sie nach dem Notruf andere Kunden, ob denen etwas Verdächtiges aufgefallen ist. Notieren Sie die Daten dieser Personen, die als Zeugen für die Polizei sehr wichtig werden könnten,
- Im Falle eines Falles melden Sie den Diebstahl ihrer Scheck- oder Kreditkarte unverzüglich über die zentrale Sperrnummer 116 116 und veranlassen Sie dort eine Kartensperrung.
- Weitere Hinweise sind unter dem Motto "Augen auf und Tasche zu" im Internet unter www.polizei-beratung.de zu finden.
Rückfragen bitte an:
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Jens Petersen
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