Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr"
Hameln (ots)
(Hameln) Eine der Ursachen für Unfälle mit schwerem Ausgang ist immer noch der Einfluss von Drogen und Alkohol. Um Verkehrsunfällen vorzubeugen und die Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren hinzuweisen, die durch die Einnahme dieser Mittel beim Führen von Kraftfahrzeugen entstehen könnten, führten Beamtinnen und Beamte der Polizei Hameln am Montag, 06.07.2015 ab 07.00 Uhr eine ganzheitliche Kontrolle mit dem Schwerpunkt auf "Alkohol- und Drogen im Straßenverkehr" durch.
Als Kontrollorte wurden in Hameln Anfahrtswege zu den Schulen (z.B. Mühlenstraße) und Ausfallstraße (z.B. Pyrmonter Straße) ausgewählt.
Mobile Kontrollen unterstützten die stationären Kontrollen, um alkohol- und drogenbeeinflusste Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet von Hameln festzustellen, weitere Gefährdungen im Straßenverkehr zu verhindern und Straftaten sowie Ordnungsordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Die Kontrollen der Polizei Hameln am Montagvormittag konzentrierten sich auf die Anfahrtsbereiche zu den Schulen. Hier sollten junge Fahrerinnen und Fahrer insbesondere auf Resteinwirkungen vom Wochenende überprüft und in Gesprächen zu diesem Thema sensibilisiert werden; denn erfahrungsgemäß werden z.B. Restalkohol einer Feier am Vorabend meistens unterschätzt oder völlig vernachlässigt. Junge Fahrzeugführer/-innen im Alter von 18 - 25 Jahren zählen leider immer noch zur höchsten Risikogruppe im Straßenverkehr und unterschätzen oft die Folgen von Alkohol- und Drogenbeeinflussungen.
Gegen 07.45 Uhr geriet ein mit zwei Personen besetzter Audi A4 in das Visier der geschulten Beamten. Ein Drogenvortest beim 37-jährigen Fahrer reagierte positiv auf THC-haltige Stoffe. Ein Richter des Amtsgerichts Hannover ordnete neben einer Blutentnahme die Durchsuchung des Pkw mit britischen Kennzeichen an. Neben der Durchsuchung durch Beamte wurde zusätzlich ein Diensthund eingesetzt, der speziell zur Suche nach Drogen ausgebildet ist. Die Durchsuchung führte nicht zum Auffinden von entsprechenden Betäubungsmitteln. Nach dem Entrichten einer Sicherheitsleistung von über 1200 Euro konnte der aus den baltischen Staaten eingereiste Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, seinen Weg fortsetzen; allerdings ohne ein Fahrzeug fahren zu dürfen. Neben dem Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz wurde zusätzlich noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes nach Steuergesetze gegen ihn eingeleitet.
In den Mittags- und Nachmittagsstunden wurden die Kontrollen an anderen Stellen bzw. als mobile Überwachung fortgesetzt.
Um 12.20 Uhr wurde ein 47-jähriger Mann kontrolliert, der mit einem Pkw Mercedes auf der Pyrmonter Straße stadtauswärts fuhr. Bei ihm konnten körperliche Auffälligkeiten festgestellt werden, die auf eine Drogenbeeinflussung hindeuteten. Ein Urin-Test reagierte positiv auf THC. Dem auf Nordrhein-Westfalen stammenden Mann wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Im Fahrzeug befand sich Marihuana. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt; die Weiterfahrt wurde dem 47-Jährigen untersagt.
Gegen 12.40 Uhr wurde auf der Pyrmonter Straße ein VW Passat mit schwedischen Kennzeichen gestoppt. Der 22-jährige, jetzt in Hameln wohnende Fahrer konnte weder Fahrzeugpapiere noch Eigentumsnachweise erbringen. Nach eigenen Angaben wurde das Fahrzeug in Dänemark gekauft. Sowohl die Kennzeichen als auch die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, da strafrechtliche Hintergründe nicht ausgeschlossen werden können. Eine abschließende Klärung war vor Ort aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten nicht möglich. Die Ermittlungen dauern an.
Die Bilanz der Kontrollmaßnahmen im Einzelnen:
Im Kontrollzeitraum wurden 95 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. In zwei Fällen bestand durch Vortests der Verdacht einer Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr; es wurden Blutproben angeordnet. Es wurden Verfahren nach §24a des Straßenverkehrsgesetzes eingeleitet. In einigen Fällen bestand anfänglich der Verdacht einer Alkoholbeeinflussung. Hier konnten Alkomat-Tests vor Ort den Verdacht ausräumen.
Insgesamt wurden drei Strafverfahren, u.a. wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, und 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen (Gurtpflicht, Handy-Benutzung, abgefahrene Reifen, usw.) eingeleitet. In zwei Verfahren mussten Sicherheitsleistungen einbehalten werden, da der Betroffene bzw. der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte. Bei einer von zwei durchgeführten Durchsuchungen konnte Betäubungsmittel im Fahrzeug aufgefunden werden.
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