Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Drogenerkennung im Straßenverkehr Zwei berauschte Autofahrer und einer ohne Führerschein
Hameln (ots)
Für elf Polizisten der Polizeidienststellen im Landkreis Holzminden stand am Donnerstag "Fortbildung" auf dem Dienstplan. In den Räumlichkeiten der Polizeistation Bodenwerder ging es um das Thema "Erkennen von Drogenbeeinflussung" im Straßenverkehr.
Als Verantwortlicher der Polizeidirektion Göttingen ist Polizeioberkommissar Bernd Kühn (Polizei Stadtoldendorf) in den letzten Jahren qualifiziert worden, der sein Wissen gemeinsam mit Polizeihauptkommissar Holger Nitsch (Polizei Holzminden) an die neuen Polizeibeamten im Landkreis Holzminden weiter geben konnte.
Die Alkohol- und Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr zählt nach wie vor zu den Hauptunfallursachen, sodass die frühzeitige Erkennung erheblich zur erhöhten Verkehrssicherheit beiträgt. Bei den Betroffenen sind oftmals aggressive und riskante Fahrweisen zu erkennen, die insbesondere Verkehrsunfälle mit erheblichen Personen- und Sachschaden nach sich ziehen können.
Bei Verstößen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die ab 500 Euro Bußgeld geahndet werden und mind. 1 Monat Führerscheinentzug, sowie Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zur Folge haben. Als neues Phänomen wird die Einnahme künstlich hergestellter Betäubungsmittel, den sogenannten neuen psychoaktiven Wirkungsstoffen, festgestellt. Der Konsum führt ebenfalls zur absoluten Fahruntüchtigkeit und zieht ein Strafverfahren nach sich.
Im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung wurde von 13.15 Uhr - 15.30 Uhr eine gezielte Betäubungsmittelkontrolle an der B 83, (Ortsdurchfahrt Hehlen) in beide Fahrtrichtungen, durchgeführt. In diesem Zeitraum sind zahlreiche Fahrzeuge angehalten und deren Insassen kontrolliert worden. Allein in dieser kurzen Zeit konnten zwei berauschte Verkehrsteilnehmer sowie einer ohne gültigen Führerschein festgestellt werden.
Ein Drogentest verlief bei einem 47-jähren Fahrer positiv auf Cannabis-Produkte. Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Ein 21-jähriger Fahrer wies deutliche Ausfallerscheinungen zur Fahruntüchtigkeit auf, sodass ihm nach richterlicher Anordnung ebenfalls eine Blutprobe entnommen wurde. Einen 29-jährigen Autofahrer ohne gültigen Führerschein erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
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