Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Fürstenberg, Meinbrexer Straße : 40-Jähriger durch "Knallkörper" schwer verletzt
Hameln (ots)
Am gestrigen Donnerstag, gegen 10.30 Uhr, schreckten Mitarbeiter eines Omnibusbetriebes in der Meinbrexer Straße in Fürstenberg auf, als sie vom gegenüberliegenden öffentlichen Parkplatz den lauten Knall einer Detonation hörten.
Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, hatte ein zu diesem Zeitpunkt alkoholisierter 40-Jähriger aus Fürstenberg mit einem illegalen, im Allgemeinsprachgebrauch als "Polenböller" bezeichneten Feuerwerkskörper herumhantiert.
Dabei handelt es sich um einen, keineswegs nur in Polen hergestellten Feuerwerks-körper, der aber nicht - wie die regulär in Deutschland zu erwerbenden Feuerwerkskörper - durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (kurz: BAM) geprüft wurde. Diese Knallkörper, z.T. in Polen regulär zugelassen, enthalten nicht nur Schwarzpulver, sondern sind auch mit einem viel stärkeren Blitzknallsatz gefüllt. Der Blitzknallsatz ist eine Substanz, die nach dem Anzünden viel schneller und heftiger reagiert als das hierzulande verwendete Schwarzpulver, und dadurch zu erheblichen Verletzungen führen kann. Allerdings gibt es auch die illegalen, nicht geprüften Knallkörper, in denen sehr viel mehr Blitzknallsatz enthalten ist und die daher viel lauter und zerstörerischer sind.
Vermutlich genau so ein Böller explodierte gestern auch noch in Hand des Mannes und riss ihm dabei Teile sämtliche Finger und des Daumens der linken Hand ab. Ferner zog er sich eine schwere Augenverletzung zu. Auf Grund der Schwere der erlittenen Verletzungen wurde der Rettungshubschrauber "Christoph 4" angefordert und der Verletzte umgehend in die Uniklinik Göttingen geflogen.
Zwar bestätigte sich der erste Verdacht eines durch ihn selbstgebauten Sprengkörpers zunächst nicht, allerdings wird trotzdem gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet, da es sich hierbei um einen illegalen Knallkörper handelt. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.
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