Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Trotz Drogenmix auf Bundesstraße unterwegs - Polizeikontrolle in Bad Münder stoppt Autofahrer - mehrere Straftaten aufgedeckt
Bad Münder (ots)
Am Freitag, 19.10.2018, gegen 0:20 Uhr, stoppte eine Streife der Polizei Bad Münder auf der Bundesstraße 442 einen VW Polo, der von Bad Münder in Richtung Lauenau unterwegs war. Die anschließende Kontrolle brachte einige Verstöße zu Tage:
Zunächst fiel den geschulten Beamten auf, dass der 30-jährige Fahrer aus Bad Nenndorf nicht fahrtauglich war. Körperliche Merkmale deuteten auf eine Drogenbeeinflussung hin. Ein Urin-Vortest ergab deutliche Hinweise auf einen Drogenmix: der Test reagierte positiv auf Amphetamine, Opiate, THC-haltige Substanzen und Kokain. Die genaue Zusammensetzung der Substanzen, die im Körper des Fahrers zu finden sind und seine Sinne benebelten, muss eine beantragte Blutprobenanalyse im Labor ergeben.
Ein Führerschein des Fahrers konnte nicht einbehalten werden. Nach diversen Verkehrsstraftaten ist die Fahrerlaubnis des Mannes bereits 2014 entzogen worden.
Während der Kontrolle an der Bundesstraße 442 bei Bad Münder nahmen die Beamten auch das benutzte Fahrzeug näher unter die Lupe. Dabei konnten die Polizeibeamten feststellen, dass am VW Polo unterschiedliche Kennzeichen angebracht waren. Hinten hing ein Nummernschild, das eigentlich zum Anhänger eines Verwandten des Polo-Fahrers gehörte. An der Front des Polo war ein Nummernschild mit abgekratzter Zulassungsplakette angebracht. Das Kennzeichen ist seit 2009 keinem Fahrzeug mehr zugeteilt. Der benutzte VW Polo selbst war nicht zugelassen und nicht versichert.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 30-Jährige in der Vergangenheit wiederholt als Fahrer von Fahrzeugen angetroffen wurde, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover wurde noch in der Nacht entschieden, den VW Polo sicherzustellen, um weitere Fahrten des Drogenkonsumenten ohne Führerschein zu verhindern. Ein Abschleppunternehmen transportierte den Wagen zu dessen Betriebshof, wo der Polo amtlich verwahrt wurde.
Dem Bad Nenndorfer erwartet nun neben den erheblichen Kostenrechnungen ein größeres Straftatenpaket: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie gegen die Abgabenordnung.
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