Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Mann bedroht Polizeibeamte mit Waffe - SEK Einsatz in Bad Pyrmont
Bad Pyrmont (ots)
Am Sonntagabend (17.03.2019) kam es im Bad Pyrmonter Ortsteil Thal zu einer Bedrohungslage zu deren Behebung das Spezialeinsatzkommando (SEK) hinzugezogen werden musste.
Gegen 18.00 Uhr hatte ein 80 Jahre alter Mann aus dem Bereich Königswinter die Polizei Bad Pyrmont gerufen, nachdem er von einem Angehörigen infolge eines Streits angegriffen und verletzt wurde.
Aufgrund seiner Verletzungen musste der Senior medizinisch versorgt werden. Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert.
Bei dem anschließenden Versuch, mit dem Täter in dessen Wohnung im Schlehenweg Kontakt aufzunehmen, wurden die eingesetzten Polizeibeamten von dem 28-Jährigen unter Vorhalt einer Schusswaffe, mit den Worten "Verschwindet, oder ich knalle euch ab!" bedroht. Die Beamten zogen sich daraufhin sofort aus dem Wohnhaus zurück.
Weitere Versuche, Kontakt zu dem Aggressor aufzunehmen scheiterten, so dass sich die Beamten dazu entschlossen, das SEK und die sog. Verhandlungsgruppe (VG) der Polizeidirektion Göttingen anzufordern.
Nachdem auch die VG den Mann nicht dazu bewegen konnte, seine Wohnung freiwillig zu verlassen, erfolgte gegen 22:20 Uhr der Zugriff durch das SEK.
Da sich der 28-Jährige massiv wehrte, wurde er durch das SEK mittels einfacher körperlicher Gewalt festgenommen und zunächst zur Dienststelle in Bad Pyrmont transportiert, wo ein Arzt und ein Mitarbeiter des Landkreises Hameln-Pyrmont den Mann begutachteten und ihn dann in eine Klinik einwiesen.
Durch die Staatanwaltschaft Hannover wurde im Anschluss die Durchsuchung des Wohnhauses des Festgenommenen angeordnet. Die Durchsuchung führte zum Auffinden der Schusswaffe, mit der der Mann die Beamten zuvor bedroht hatte. Außerdem konnte eine sog. Indoorplantage im Erdgeschoss des Wohnhauses festgestellt werden.
Die Pflanzen der Plantage wurden durch Beamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont / Holzminden sichergestellt.
Eine Gefährdung außenstehender Personen fand zu keinem Zeitpunkt statt.
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Stephanie Heineking-Kutschera
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