Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Versammlungslagen in der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden am 17.01.2022
LK Hameln-Pyrmont / Stadt Holzminden (ots)
Auch am heutigen Montag, den 17.01.2022, kam es in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr, zu mehreren Versammlungen in Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden.
In der Hamelner Innenstadt fanden sich bis zu 400 Personen zu einem nicht angezeigten Versammlungsaufzug zusammen. Diese Versammlung bewegte sich durch die Hamelner Innenstadt, um anschließend Kerzen auf dem Rathausplatz abzustellen. Durch die eingesetzten Polizeikräfte wurden vor Ort 44 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen eines Verstoßes gegen die beschränkende Verfügung zum Tragen von FFP2-Masken bei Versammlungen eingeleitet. Darüber hinaus wurden von weiteren Versammlungsteilnehmenden, welche keine Maske trugen, Videoaufnahmen gefertigt, um im Nachhinein entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen diese Personen einzuleiten. Die Ermittlungen dauern hierzu noch an.
Am Holzmindener Rathaus fand währenddessen eine im Vorfeld ordnungsgemäß angezeigte Versammlung mit insgesamt ca. 110 Teilnehmenden, welche eine Menschenkette bildeten, statt. Zudem versammelten sich insgesamt ca. 150 Personen zu einer nicht angezeigten Versammlung im Bereich der Holzmindener Innenstadt. Durch die polizeiliche Präsenz in diesem Bereich verteilten sich die Teilnehmenden auf mehrere Kleingruppen, welche durch die Innenstadt zogen. Gegen 22 Teilnehmende mussten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen sieben Versammlungsteilnehmende wegen Verstößen gegen die beschränkende Auflage der Maskenpflicht bei Versammlungen eingeleitet werden.
Weiterhin fanden in Bad Pyrmont mit ca. 70 Teilnehmenden, in Bad Münder mit 21 Teilnehmenden und in Coppenbrügge mit 20 Teilnehmenden ebenfalls nicht angezeigte Versammlungen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen statt. In Bad Münder mussten gegen zwei Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, weil diese bei der Versammlung keine Maske trugen.
Alle Versammlungen verliefen friedlich und ansonsten weitestgehend störungsfrei. Die Versammlungen wurden jeweils durch die Versammlungsteilnehmenden eigenständig beendet.
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