Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Hameln (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Hameln, des Landkreises Hameln-Pyrmont und der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/ Holzminden
Bereits im Jahr 2020 wurde die Arbeitsgruppe "Tuning" in der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ins Leben gerufen. Ziel der Arbeitsgruppe und der Netzwerkpartnerschaft, zwischen der Stadt Hameln, dem Landkreis Hameln-Pyrmont und der hiesigen Polizeiinspektion war und ist die Bekämpfung der negativen Auswirkungen des "Autoposer" Phänomens (u.a. Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge) im Stadtgebiet. Bereits in den vergangenen Jahren konnte im Rahmen von Auswertung durch die Arbeitsgruppe festgestellt werden, dass es sich bei einigen Verursachern um "Mehrfachtäter" handelt. In Zusammenarbeit mit der Stadt Hameln wurde daher in diesen Fällen eine Unterlassungsverfügung erwirkt, die ein empfindliches Zwangsgeld bei weiterer Verursachung von unnötigem Lärm vorsah.
Wie bereits 2022 mitgeteilt, wurde in einem Fall, in dem der Fahrer eines hochmotorisierten Sportwagens mehrfach durch massives und damit lautstarkes Beschleunigen, durch Fehlzündungen seiner Abgasanlage und ähnliche Fehlverhaltensweisen aufgefallen war, bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,- Euro angeordnet. Da der Fahrer aufgrund mangelnder Einsicht wieder auffällig geworden ist, wurde der Betrag bereits im Jahr 2021 fällig. Im Mai 2022 erhielt die Polizei Hameln über einen Zeugen Kenntnis über einen Sachverhalt, der ebenfalls ein verkehrswidriges Verhalten im Sinne der ausgesprochenen Verfügung darstellt. Aus diesem Grund wurde durch die Stadt Hameln ein zweites Zwangsgeld, diesmal in Höhe von 1500,- Euro zur sofortigen Vollziehung festgesetzt. Da sich trotz der Zwangsmaßnahme keine Besserung im Verhalten des Kraftfahrzeugführers zeigte, wurden durch die Einsatzkräfte der Polizei Hameln zahlreiche Meldungen an die Führerscheinstelle des Landkreis Hameln-Pyrmont verfasst. Dies führte dazu, dass der Verursacher aus Hameln im November 2023 mit rechtskräftiger Entscheidung eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer "Mangelnden Eignung" erhalten hat. Der Führerschein ist zwischenzeitlich vom Hamelner abgegeben worden. Insbesondere die subjektiven Eindrucksvermerke der Polizeibeamten waren so umfangreich und ausführlich, dass hiermit die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden konnte. Diese Entscheidung ist ein deutliches Zeichen dahingehend, dass solches Verhalten von Wiederholungstätern nicht toleriert wird. Dies ist das Ergebnis, einer gut funktionierenden Netzwerkpartnerschaft zwischen der Stadt Hameln, dem Landkreis Hameln-Pyrmont und der Polizei Hameln, die in solchen Extremfällen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und anwenden. Es ist zu erwähnen, dass ein solches Verhalten von Verkehrsteilnehmern im Stadtgebiet Hameln jedoch nicht die Regel ist. Die meisten Verkehrsteilnehmer zeigen sich besonnen und einsichtig und achten auf gegenseitige Rücksichtnahme.
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Antonia Lüdemann
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