Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Polizei sperrt Bundesstraße 1 nach gefährlicher Körperverletzung - Vollsperrung zur Spurensicherung erforderlich
Hameln (ots)
(Hameln) In der Nacht zum Sonntag, gegen 02.15 Uhr, beabsichtigten drei junge Männer aus Hameln (19, 20 und 20 Jahre alt) eine Diskothek in der Deisterstraße zu besuchen.
Der Besuch der Diskothek wurde den jungen Männern durch das am Eingang anwesende Sicherheitspersonal jedoch untersagt.
Es folgte am Ort eine Auseinandersetzung in deren Verlauf sich eine Körperverletzung zum Nachteil des 19-jährigen Hamelners ereignete.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei wurde der 19-Jährige von einem Sicherheitsbediensteten mit einem Schlagstock in das Gesicht geschlagen. Folge des Schlages war eine stark blutenden Platzwunde.
Bevor die drei Hamelner in einem Pkw BMW davonfuhren, wurden nach Zeugenangaben noch zwei Schüsse aus einer Waffe abgegeben.
Als die Beamten des Einsatz- und Streifendienstes kurz darauf am Ort eintrafen, waren jedoch weder Opfer noch Täter im Umfeld der Disko zu ermitteln.
Dafür entdeckten die Beamten einen großen Blutfleck, eine 9-Millimeter-Pistole und zwei abgfeuerte Patronenhülsen auf der Deisterstraße (Bundesstraße 1).
Zur Spurensicherung sperrte Polizei Hameln daraufhin die Deisterstraße für den Straßenverkehr, zumal im Rahmen der ersten Ermittlungen ein weiterer Mann (38 Jahre alt) vor der Diskothek auftauchte und aus bislang ungeklärten Gründen mit einer (waffenscheinpflichtigen) Schusswaffe anwesende, unbeteiligte Disko-Besucher bedrohte.
Neben der knapp eineinhalb Stunden andauernden Vollsperrung der Deisterstraße hatten die Beamten des Einsatz- und Streifendienstes der Inspektion Hameln ein umfassendes Arbeitsprogramm zu erledigen:
Den 38-Jährigen aus Hameln nahmen die Polizeibeamten fest und sperrten ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten in die Zelle.
Am Ereignisort wurden Zeugen der (gefährlichen) Körperverletzung befragt und entsprechende Spuren gesichert.
Das 19-jährige Opfer und seine zwei Begleiter ermittelte die Polizei in der Notaufnahme des Krankenhauses an der Weser und klärte dabei die Herkunft der 9-Millimeter-Waffe:
Der 19-Jährige gab an Eigentümer des (waffenscheinpflichtigen) Schreckschußrevolver zu sein. Einen Waffenschein hat der junge Mann nicht. Eine Untersuchung, ob aus dieser Waffe die zwei aufgefundenen Patronenhülsen abgefeuert wurden, hat die Polizei veranlasst und die Waffe beschlagnahmt.
Die Bilanz des polizeilichen Einsatzes: - Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Verstoss gegen das Waffengesetz gegen den 19-Jährigen, - eine Strafanzeige wegen (gefährlicher) Körperverletzung gegen den Mitarbeiter des Sicherheitspersonals, - Strafanzeigen (ebenfalls wegen Bedrohung und Verstoss gegen das Waffengesetz) gegen den 38-Jährigen.
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