Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Nach Diebstahl in einem Baumarkt in Holzminden: Rabiater Täter flüchtet in Wild-West-Manier
Holzminden (ots)
Zu einem räuberischem Diebstahl mit spektakulärer Flucht in Wild-West-Manier kam es am vergangenen Dienstag, 18.10.2005, gegen 18:45 Uhr, in einem Holzmindener Baumarkt in der Bülte.
Was war passiert:
Aufgrund der elektronischen Warensicherung fiel einem Mitarbeiter des Baumarktes zur Tatzeit auf, dass ein Mann den Baumarkt verlassen wollte, obwohl offensichtlich Waren von diesem an der Kasse nicht bezahlt worden waren. Als der Dieb nunmehr gestellt und angesprochen wurde, gab er einen unter seiner Oberbekleidung versteckten Dimmer heraus. Mit einem weiteren noch unbekannten gestohlenen Gegenstand, den er ebenfalls unter seiner Bekleidung versteckt hielt und der sich aufgrund der elektronischen Warensicherung ebenfalls deutlich akustisch bemerkbar machte, flüchtete er jedoch auf den Parkplatz und bestieg seinen grünen Citroen um damit seine Flucht fortzusetzen.
Dabei hatte er jedoch nicht mit dem sich nicht abschütteln lassenden Mitarbeiter des Baumarktes gerechnet. Der Verfolger stellte sich vor den PKW und setzte sich, als der räuberische Dieb weiterhin keine Anstalten machte, auszusteigen, kurzerhand auf die Motorhaube des anfahrenden PKW. Trotz mehrmaliger Anfahr- und Bremsattacken konnte sich zunächst der zähe und nicht aufgeben wollende Verfolger auf der Motorhaube bis zur Ausfahrt des Parkplatzes auf der Motorhaube halten. Schließlich aber - um eine weitere Eigengefährdung zu vermeiden - sprang er dann doch von der Motorhaube. Es gelang dem engagierten Mitarbeiter auch noch nach dem "Absprung" die Fahrertür kurz aufzureißen, um einen letzten Versuch zu unternehmen, die Flucht des Täters doch noch zu verhindern. Letztlich gelang es dem räuberischem Dieb aber doch, den Verfolger abzuwehren und seine Fahrt fortzusetzen.
Eine nach Verständigung der Polizei sofort veranlasste Fahndung nach dem Fahrzeug führte zwar nicht mehr dazu, dass der Täter im Rahmen der Fahndung gefasst werden konnte, aber die danach eingeleiteten Ermittlungen werden zwangsläufig dazu führen, dass der Täter festgestellt und sich für sein gefährliches Vorgehen zu rechtfertigen hat.
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