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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HM: Schüler gerät unter Lastkraftwagen der Müllabfuhr

Hameln (ots)

(Hameln-Stadtgebiet) Ein 17-jähriger Radfahrer
wurde am Donnerstagmorgen, gegen 8 Uhr, von einem Lkw der Müllabfuhr 
erfaßt und schwer verletzt.
Der 17-jährige Schüler war auf dem Schulweg und fuhr mit seinem 
Rad die Uferstraße und wollte in den Blumenweg. Dabei überquerte er 
gegen 8 Uhr den Kreuzungsbereich Uferstraße / Lachsgrund / Blumenweg.
Der Lkw-Fahrer der Müllabfuhr (55 Jahre alt) befuhr den Lachsgrund
und übersah den von rechts kommenden, vorfahrtberechtigten Radfahrer.
Er erfaßte den Schüler mit der Fahrzeugfront des von ihm gesteuerten 
Lkw.
Der 17-Jährige geriet nach den bisherigen polizeilichen 
Ermittlungen unter den Lkw zwischen die Räder der Vorderachse und 
wurde knapp 14 Meter mitgeschliffen.
Der Radfahrer kroch nach dem Stillstand des Fahrzeuges 
selbstständig unter dem Lkw hervor.
Er erlitt umfangreiche Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper.
Nach der notärztlichen Erstversorgung wurde der Schüler zwecks 
mehrtägiger Beobachtung ins Krankenhaus "An der Weser" verbracht.
Das von der Polizei sichergestellte Rad des 17-Jährigen wurde vom 
Hinterreifen des Lkw überrollt und zerbrach.
Der Lkw-Fahrer, an der Unfallstelle sichtlich geschockt, wird den 
Radfahrer nach eigenen Angaben im Krankenhaus besuchen.
"Dem Lkw-Fahrer wurde eröffnet, dass gegen ihn als 
Unfallverursacher ermittelt wird", sagt Polizeikommissar Jens Kozik 
vom Einsatz- und Streifendienst und ergänzt: "Dennoch muss sich auch 
der 17-Jährige Fragen zur Vermeidbarkeit des Unfalles stellen lassen,
denn er war nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ohne Licht 
unterwegs und durch Musik aus den Kopfhörern seines tragbaren 
CD-Players eventuell abgelenkt!"
Aus diesem aktuellen Anlaß heraus rät Andreas Hinz, 
Verkehrssicherheitsexperte bei der Polizeiinspektion 
Hameln-Pyrmont/Holzminden, die Pflicht der Fahrradbeleuchtung ernst 
zu nehmen, das Licht am Rad einzuschalten und sich zudem hell und 
erkennbar zu kleiden. Zudem untersagt die Straßenverkehrsordnung die 
Beeinträchtigung des Gehörs. "Die Wahrnehmung der Vorgänge im 
Straßenverkehrs darf durch Geräte wie zum Beispiel Musikkopfhörer 
nicht gestört werden", so der Polizeihauptkommissar weiter.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln
Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsa
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
Fax: 05151/933-450
E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de

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