Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulen: Sieben Schulschwänzer festgestellt - Polizei führt regelmäßige Kontrollen durch -
Hameln (ots)
Schulschwänzen kann - so haben wissenschaftliche Untersuchungen bereits in der Vergangenheit mehrfach festgestellt - der Einstieg in eine kriminelle Karriere bedeuten. All zu oft wird leider die unrechtmäßig erworbene Freizeit von Kindern und Jugendlichen dazu benutzt, Dummheiten bis hin zu Straftaten (Ladendiebstähle pp.) in dem Zeitraum zu begehen, in der sie eigentlich hätten in der Schule sein müssen.
Aus diesem Grunde hat sich das Polizeikommissariat Holzminden im Rahmen der präventiven Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität u.a. auch "auf die Fahnen geschrieben", dieser latenten Gefahr des Abgleitens in die Kriminalität durch gezielte Schulschwänzerkontrollen Einhalt zu gebieten.
Vor diesem Hintergrund führten Beamtinnen und Beamte Ende letzten Monats bereits die vierte Kontrolle dieser Art im Stadtgebiet von Holzminden durch. Dabei konnten sieben Schulschwänzer von den Beamtinnen und Beamten des Arbeitsfeldes Kinder- und Jugendkriminalität an den unterschiedlichsten Orten des Stadtgebietes festgestellt und der Schule zugeführt werden. Sechs Jungen und ein Mädchen waren darunter im Alter von 14 bis 17 Jahren.
Bei den bisherigen drei Kontrollen dieses Jahres waren jeweils bis zu 14 Kinder und Jugendliche festgestellt worden, die zur Kontrollzeit in den unterschiedlichsten Schulen der Stadt hätten sein müssen.
Die Möglichkeit, diese Kontrollen in der entsprechenden Form durchführen zu können, ist möglich, weil eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Schulen - schon vor den Kontrollen - einhergeht.
Beim ersten festgestellten Verstoß bleibt es in aller Regel nach der Zuführung zur Schule bei einem ermahnenden Gespräch durch die Schule. Im Wiederholungsfalle, wenn erzieherische Gespräche durch die Schule und Eltern keine Besserung erzielt haben, werden Anzeigen erstattet. Das Verfahren richtet sich dann gegen die Eltern, bei wiederholten Zuwiderhandlungen aber auch gegen den Jugendlichen selbst. In enger Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe können dann dem Jugendlichen bestimmte Auflagen wie die Ableistung von Sozialstunden bzw. Arbeitseinsätze auferlegt werden, schlimmstenfalls sind auch Wochenendarreste in der Jugendvollzugsanstalt möglich.
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August-Wilhelm Winsmann
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