Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Mofas dürfen nur 25 km/h fahren: Schneller als 25km/h - Fahrerlaubnis erforderlich! - "Frisieren" von Mofas immer noch hoch aktuell -
Hameln (ots)
Dass so genanntes "Frisieren" von Zweiräder - vornehmlich - Mofas immer noch nichts von ihrer Aktualität eingebüßt hat, bewies jetzt wiederum erneut eine Verkehrskontrolle am gestrigen Tage in Negenborn. Auf der Bundesstraße 64 kontrollierten die Beamten des Einsatz- und Streifendienstes des Polizei-kommissariats Holzminden in den Vormittagsstunden gleich zwei Mofafahrer, deren Zweiräder erheblich schneller als die für Mofas erlaubte Geschwindigkeit von 25 km/h betrug. Ein Zweirad erreichte eine gemessene Geschwindigkeit von 40 und das andere gar 49 km/h bei dieser Überprüfung.
Rechtlich gilt:
Wer durch Veränderungen der Bauweise ein Mofa "frisiert", der benötigt dann eine Fahrerlaubnis der sogenannten Motorradklassen A, A1 oder M, je nach dem, wie das bauartveränderte Fahrzeug dann einzustufen ist.
Im vorgenannten Fall hätten beide Kradfahrer einen Führerschein der Klasse "M" vorweisen müssen. Da beide Männer nicht im Besitz eines entsprechenden Führerscheins waren, müssen sich beide Männer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Die Weiterfahrt mit den "frisierten" Mofas wurde den Fahrern bis zum Rückbau untersagt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann@polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, übermittelt durch news aktuell