Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Verletzte wildernder Hund die Ricke?
Polizei weist auf Leinenzwang für Hunde hin
Hameln (ots)
(Unsen) Ein Wanderer entdeckte bereits am Sonntag, 29.4.2007, gegen 13 Uhr, ein fast verendetes, verletztes Reh auf einem Schotterweg in Richtung "Süntelturm" (Verlängerung des "Sandbrink" aus Unsen).
Einsatzbeamte der Polizeiinspektion Hameln suchten nach Eingang der Meldung mit dem zuständigen, 65jährigen Jagdpächter die Örtlichkeit auf und fanden am Ort eine am Hinterlauf verletzte Ricke (weibliches Reh) vor.
Auf Grund der schwere der Verletzung musste das Reh vom Jagdpächter durch einen Fangschuß getötet werden.
"Besonders bedauerlich war, dass es sich bei dem Tier um ein trächtiges Muttertier handelte, das gerade zwei Kitze austrug und kurz vor dem Setzen (der Geburt) des Nachwuchses stand!" teilt Polizeiobermeisterin Silvia Wollnick vom Einsatz- und Streifendienst der Inspektion mit und ergänzt: "Dem Anschein der Verletzung nach, könnte der Hinterlauf der Ricke durch den Biss eines frei umherlaufenden Hundes verursacht worden sein!"
Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden weist in diesem Zusammenhang auf die Leinenpflicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hin.
Das bedeutet, dass gemäß § 33 (1) des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen.
Diese strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung halten. Es sei darauf hingewiesen, dass auch Hunde, die nicht wildern, freilaufend eine Störung der zu schützenden Wildtiere darstellen.
Verstöße werden durch die Ordnungsbehörden mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet.
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