Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Motorroler eines 16-Jährigen mit rekordverdächtigen 130 Stundenkilometer -Bild im Download-
Nienburg (ots)
HOYA (mie) - Motorroller eines 16-Jährigen mit rekordverdächtigen 130 Stundenkilometer
Erst Anfang der Woche ist ein 17-Jähriger mit seinem manipulierten Mofa, das es auf Tempo 110 gebracht hat, im Südharz von der Polizei gestoppt worden. Diese unrühmliche Meldung kann durch die Polizei Hoya noch "getoppt" werden. Ein 16-Jähriger Schüler frisierte seinen Motorroller auf 130 Stundenkilometer und war damit auf hoyas Straßen unterwegs.
Die Ordnungshüter aus Hoya erhielten einen Hinweis auf den Roller, welcher eine Geschwindigkeit von mehr als 100 Sachen erreichen soll. Hiermit wäre das Fahrzeug führerscheinpflichtig. Der Jugendliche wurde angetroffen und die Staatsanwaltschaft Verden ordnete die Sicherstellung und Untersuchung des Motorrollers an.
"Der Schüler ist lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung und darf damit nur Mofas mit einer bauartbeschränkten Höchtsgeschwindigkeit von max. 25 Stundenkilometer fahren", erklärt Polizist Thomas Oppermann von der Polizeistation Hoya. Aufgrund seiner technischen Kenntnisse hatte der Hoyaer Manipulationen an der Elektrik, dem Auspuff, dem Antrieb und der manuellen Gasdrossel des Rollers vorgenommen.
Ein unabhängiger Gutachter untersuchte das Fahrzeug und führte auch eine Probefahrt durch, welche er bei 80 km/h und immer weiter steigender Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen abbrechen musste.
"Bei seiner Vernehmung räumte der 16-Jährige ein, dass der Roller etwa 130 km/ h fahren soll", so der Polizeikommissar. Da der Tacho des Rollers bei weitem nicht ausgereicht hatte, überholte der Schüler auf einer Landesstraße einen vor ihm fahrenden Pkw und schaute hierbei auf den Tacho des Fahrzeugs. Von dem Pkw-Tacho las er eine Geschwindigkeit von 110 Stundenkilometer ab. Anschließend beschleunigte er noch mehr und überholte den Pkw.
Auf den Jugendlichen kommt nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Zudem müssen er oder seine Eltern die Kosten für das Abschleppen und die Untersuchung des Rollers übernehmen. "Hier kommen zirka 500,- Euro zusammen", sagt Thomas Oppermann und ergänzt, dass die Eltern den Roller eingezogen haben und ihn verkaufen werden.
Die Führerscheinstelle erhält Kenntnis über den Vorfall, so dass der Jugendliche bei einer zweimaligen Verurteilung vorm Jugendgericht mit einer medizinisch/psychologischen Untersuchung ( MPU ) rechnen muss. Diese teilweise langjährige Verzögerung kann dem Jugendlichen den Weg in das Berufsleben und in die Unabhängigkeit erschweren.
Die Polizei fordert Eltern auf, die Motorroller ihrer Kinder des öfteren zu inspizieren, oder auch mal unangekündigte Probefahrten zu unternehmen. Besorgte Eltern können sich bei Fragen gerne an die Polizei wenden.
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