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POL-NI: Motorroler eines 16-Jährigen mit rekordverdächtigen 130 Stundenkilometer -Bild im Download-

POL-NI: Motorroler eines 16-Jährigen mit rekordverdächtigen 130 Stundenkilometer -Bild im Download-
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Nienburg (ots)

HOYA (mie) - Motorroller eines 16-Jährigen mit
rekordverdächtigen 130 Stundenkilometer
Erst Anfang der Woche ist ein 17-Jähriger mit seinem manipulierten
Mofa, das es auf Tempo 110 gebracht hat, im Südharz  von der Polizei 
gestoppt worden. Diese unrühmliche Meldung kann durch die Polizei 
Hoya noch "getoppt" werden. Ein 16-Jähriger Schüler frisierte seinen 
Motorroller auf 130 Stundenkilometer und war damit auf hoyas Straßen 
unterwegs.
Die Ordnungshüter aus Hoya erhielten einen Hinweis auf den Roller,
welcher eine Geschwindigkeit von mehr als 100 Sachen erreichen soll. 
Hiermit wäre das Fahrzeug führerscheinpflichtig. Der Jugendliche 
wurde angetroffen und die Staatsanwaltschaft Verden ordnete die 
Sicherstellung und Untersuchung des Motorrollers an.
"Der Schüler ist lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung 
und darf damit nur Mofas mit einer bauartbeschränkten 
Höchtsgeschwindigkeit von max. 25 Stundenkilometer fahren", erklärt 
Polizist Thomas Oppermann von der Polizeistation Hoya.
Aufgrund seiner technischen Kenntnisse hatte der Hoyaer 
Manipulationen an der Elektrik, dem Auspuff, dem Antrieb und der 
manuellen Gasdrossel des Rollers vorgenommen.
Ein unabhängiger Gutachter untersuchte das Fahrzeug und führte 
auch eine Probefahrt durch, welche er bei 80 km/h und immer weiter 
steigender Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen abbrechen musste.
"Bei seiner Vernehmung räumte der 16-Jährige ein, dass der Roller 
etwa 130 km/ h fahren soll", so der Polizeikommissar.
Da der Tacho des Rollers bei weitem nicht ausgereicht hatte, 
überholte der Schüler auf einer Landesstraße einen vor ihm fahrenden 
Pkw und schaute hierbei auf den Tacho des Fahrzeugs. Von dem 
Pkw-Tacho las er eine Geschwindigkeit von 110 Stundenkilometer ab. 
Anschließend beschleunigte er noch mehr und überholte den Pkw.
Auf den Jugendlichen kommt nun ein Strafverfahren wegen Fahrens 
ohne Fahrerlaubnis zu. Zudem müssen er oder seine Eltern die Kosten  
für das Abschleppen und die Untersuchung des Rollers übernehmen.
"Hier kommen zirka 500,- Euro zusammen", sagt Thomas Oppermann und 
ergänzt, dass die Eltern den Roller eingezogen haben und ihn 
verkaufen werden.
Die Führerscheinstelle erhält Kenntnis über den Vorfall, so dass 
der Jugendliche bei einer zweimaligen Verurteilung vorm Jugendgericht
mit einer medizinisch/psychologischen Untersuchung ( MPU ) rechnen 
muss. Diese teilweise langjährige Verzögerung  kann dem Jugendlichen 
den Weg in das Berufsleben und in die Unabhängigkeit erschweren.
Die Polizei fordert Eltern auf, die Motorroller ihrer Kinder des 
öfteren zu inspizieren, oder auch mal unangekündigte Probefahrten zu 
unternehmen. Besorgte Eltern können sich bei Fragen gerne an die 
Polizei wenden.
-Bild im Download-

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg
Gabriela Mielke
Telefon: 05021/9778-104
Fax: 05021/9778-150
E-Mail: gabriela.mielke@polizei.niedersachsen.de

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