Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Wilde Spritztour mit "ausgeliehenem" Krad ohne Führerschein durch mehrere Ortschaften
Nienburg (ots)
NIENSTÄDT/STADTHAGEN (mie) - Wilde Spritztour mit "ausgeliehenem" Krad ohne Führerschein durch mehrere Ortschaften
Am frühen Abend des 24.06.08 lieferte sich ein 23-Jähriger Motorradfahrer auf der Bundesstraße 65 zwischen Nienstädt und Stadthagen eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Resümee: Anzeigen wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, missbräuchlicher Benutzung eines Fahrzeuges und 2000 Euro Sachschaden.
An dem Dienstag standen die Raser im Visier der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. Gegen 18.35 Uhr nahmen die Ordnungshüter auf der B 65 in Nienstädt ein Krad auf. In Sülbeck kam es zu einer ersten Messung als der Fahrer nach einem Halt an einer roten Ampel richtig Gas gab.
"Als der Kradfahrer in Richtung Kirchhorsten/ Helpsen abbog, zeigte unser Messgerät über 100 Stundenkilometer in geschlossener Ortschaft", sagt Andreas Lenz von der Verfügungseinheit.
Der Raser setzte seine rücksichtslose und grob verkehrswidrige Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fort. Zeitweise verlor der Streifenwagen den Blickkontakt zu dem Krad.
Die rasante Fahrt verlief über Kirchhorsten, Helpsen, Enzen nach Stadthagen. Die Strecke umfasste ca. 7,5 Kilometer und ging bis auf maximal 2 Kilometer ausschließlich durch geschlossene Ortschaften.
"Als Spitzengeschwindigkeit wies das Messprotokoll 150 km/h und als Durchschnittsgeschwindigkeit 120 km/h aus", erklärt der Polizeioberkommissar.
In Enzen und Stadthagen überholte der Kradfahrer an unübersichtlichen Stellen trotz Gegenverkehrs. In Stadthagen ging es weiter in Richtung Industriegebiet "Am Georgschacht". Hier wurde dem Kradführer eine 90 Grad Linkskurve zum Verhängnis. Er verbremste sich, geriet auf den unbefestigten Seitenstreifen und kam mit dem Krad zu Fall.
Der 23-Jährige Fahrer blieb unverletzt. An dem Krad entstand ein Sachschaden von 2000 Euro.
Bei den weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Nienstädter seit fast zwei Jahren nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ferner hatte er sich das Krad vom Nachbarn ohne dessen Wissen "ausgeliehen". Der Halter hatte die Suzuki an den Bruder des Rasers so gut wie verkauft.
"Auf die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss der Raser nun noch länger warten", so der Messbeamte Anreas Lenz abschließend.
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