Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Unwissenheit beim Umgang mit Soft-Air-Waffen - Polizei klärt auf
Nienburg (ots)
NIENBURG (mie) - Unwissenheit beim Umgang mit Soft-Air-Waffen - Polizei klärt auf
Am Nachmittag des 19.08.09 werden bei der Nienburger Polizei Jugendliche gemeldet, die in Kampfanzügen mit Waffen im Bereich des Mußriedesees herumlaufen würden. Der Einsatz- und Streifendienst der Polizei Nienburg trifft am See auf Schüler im Alter von 13 bis 16 Jahren. Die Jugendlichen hantieren mit Softairwaffen und halten ihr "Spiel" im Foto fest.
"Für Kinder und Jugendliche sind Softairwaffen ein faszinierendes Spielzeug. Doch der Name ist trügerisch und als Spielzeug sind die Waffen aus polizeilicher Sicht absolut nicht geeignet", resümiert Gabriela Mielke, Polizeipressesprecherin, in Bezug auf das Geschehen.
Sofern die Softairwaffen eine Bewegungsenergie unter 0,5 Joule haben, sind diese Waffen als "Spielzeug" klassifiziert, folglich frei zu kaufen und das auch für ein paar Euro von Kindern. Die üblicherweise auf den Verpackungen angegebenen Warnhinweise nutzen da eher wenig.
"Viele Softairwaffen sind gleichzeitig Anscheinswaffen, da sie echten Waffen nachgebildet sind", so Gabriela Mielke. Das Führen solcher originalgetreu nachgebildeten Waffen in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt.
Anscheinswaffen sind erlaubnispflichtig, das heißt, es ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Wenn die Waffe mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet ist, darf man sie ab 18 Jahre ohne Waffenbesitzkarte besitzen.
Die Realität sieht aber anders aus. Kinder und Jugendliche treffen sich - wie am Mußriedesee - und liefern sich spielerische Gefechte. Das ist nicht nur für die Teilnehmer untereinander extrem gefährlich, sondern vor allem für Spaziergänger und Tiere. Die verschossenen Plastikkugeln als Munition können durchaus Verletzungen hervorrufen.
Für die Polizeibeamten ist auf Anhieb nicht erkennbar, ob es sich um eine scharfe oder eine Softairwaffe handelt. Die Folgen können fatal sein, wenn die Softair- für eine Kriegswaffe gehalten wird, oder umgekehrt, wenn die scharfe Waffe als eine Softair betrachtet und die tatsächliche Gefahr unterschätzt wird.
Im vorliegenden Fall stellten die Ordnungshüter die Softairwaffen sicher und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
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