Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Konzert einer "Hooligan-Band" in Stadthagen - Polizei kontrolliert Besucher
stadthagen (ots)
(ber) Die in der Fußball - Hooligan - Szene bekannte Musikgruppe "Kategorie C - Hungrige Wölfe" hatte sich ein Clublokal in Stadthagen ausgesucht, um mit einem sogenannten "CD-Release-Konzert" ihre diesjährige Tournee in Norddeutschland zu starten. Nach Angaben des Veranstalters waren lediglich geladene Gäste zugelassen. Die Besucher der Konzerte dieser Band stammen vorrangig aus der bekannten Hooliganszene verschiedener norddeutscher Fußballvereine. Gegen 18.00 Uhr vermerkte die Polizei vermehrten Zulauf zu einem Clublokal in der Körsestraße. Die Fans der Band stammten aus dem gesamten norddeutschen Raum. Umgehend wurden alle verfügbaren Polizeikräfte aus dem Raum Hannover, Hildesheim, Göttingen und Osnabrück alarmiert und nach Stadthagen verlegt. Die Räumlichkeiten des Clubs sind für eine größere Zahl von Besuchern nicht geeignet. Eine Anmeldung oder eine Genehmigung für ein Konzert lagen weder bei der Stadt Stadthagen, noch beim Landkreis Schaumburg vor. Aufgrund dieser Umstände führte der Einsatzleiter der Polizei ein Klärungsgespräch mit den Verantwortlichen. Gemeinsam einigten sich Stadt und Polizei darauf, die bis dahin ca. 100 Besucher zuzulassen, einen weiteren Zulauf jedoch zu verhindern. An mehreren Stellen am Stadtrand Stadthagens wurden ortsfremde Pkw kontrolliert und den Insassen der Besuch der Veranstaltung untersagt, wenn sie das Konzert besuchen wollten. Gegen 22.30 Uhr wurde die Musikveranstaltung beendet und die auswärtigen Fans der speziellen Musik verließen die Kreisstadt. Möglicherweise nicht zuletzt aufgrund der deutlich erkennbaren Polizeipräsenz, verlief das Konzert, die Anfahrt und die Abfahrt, problemlos. 43 Platzverweise wurden gegenüber Personen ausgesprochen, die der Aufforderung, dem Konzert fernzubleiben, nicht nachkommen wollten. Insgesamt verlief der Abend friedlich, die eingesetzten Polizeibeamten mussten keine weitergehenden Maßnahmen treffen. Gegen den Verantwortlichen wurde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Gaststättengesetz ein Verfahren eingeleitet.
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