Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Sommerzeit - Zeit für Planwagenfahrten - Polizei klärt auf
Nienburg (ots)
STOLZENAU (mie) - Seit Beginn der Sommerzeit registrierte die Polizei Stolzenau vermehrt Traktor-Planwagengespanne auf den Straßen im Südkreis. Diese Fahrzeugkombinationen werden gerne für den Personentransport bei Vergnügungsfahrten zu Junggesellenabschieden, zum Vatertag oder auch für die Fahrt zum Zeltfest eingesetzt. In der Regel werden steuerbefreite Traktoren mit Anhänger bzw. Planwagen aus der Land- und Forstwirtschaft mit grünen Kennzeichen genutzt.
"Da diese Vergnügungsfahrten keinem land- und forstwirtschaftlichen Zweck dienen, liegt eine Zweckentfremdung vor, die eine Straftat nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz darstellt", klärt Holger Karsten, Polizist beim Polizeikommissariat Stolzenau, auf.
Regelmäßig liegt auch ein Zulassungsverstoß vor, da es sich bei den Planwagen nicht um zulassungsfreie Anhänger aus der Land- und Forstwirtschaft handelt. Anhänger sind zulassungsfrei, wenn sie in entsprechenden Betrieben für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h eingesetzt werden.
Der Fahrzeugführer benötigt die erforderliche Fahrerlaubnis für das Traktor-Planwagengespann. "Hier reichen die Führerscheinklassen L und T nicht aus. Erforderlich sind die Klassen BE bzw. C1E/CE", ergänzt der Polizeioberkommissar.
Personen dürfen auf Ladeflächen von Anhängern nicht mitgenommen werden. Dies ist nur zulässig, wenn sie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt und auf geeigneten Sitzen transportiert werden.
Ausnahmegenehmigungen zum Betrieb von Fahrzeugen/Anhängern fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsämter. "Im Antreffungsfall ohne vorliegende Genehmigung vom Straßenverkehrsamt untersagen wir die Weiterfahrt und dem Fahrer sowie Halter des Trecker-Planwagengespanns erwartet ein Strafverfahren", so Karsten, mit der Ergänzung, dass diese Regelungen auch von örtlichen Vereinen, die beispielsweise Altpapiersammlungen durchführen, beachtet werden müssen.
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