Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Schulanfänger sind auch Verkehrsanfänger
Nienburg (ots)
NIENBURG/SCHAUMBURG (mie) - Am Sonnabend, 13.09.2014, werden wieder hunderte Schülerinnen und Schüler eingeschult. Mit Schulranzen und Schultüte treten die ABC-Schützen an, um lesen, schreiben und rechnen zu lernen. Schulzeit bedeutet aber auch eine aktive und regelmäßige Teilnahme im Straßenverkehr.
"2013 wurden im Inspektionsbereich 109 Kinder bei Verkehrsunfällen verletzt. Etwa ein Drittel dieser Kinder fuhr in einem Auto mit", führt Gabriela Mielke, Polizeipressesprecherin, aus. Mit entsprechenden Schulanfangsaktionen will die Polizei sichere Rahmenbedingungen schaffen und zu mehr Verkehrssicherheit beitragen.
An vielen Schulen finden Auftaktkampagnen statt. Die Erstklässler werden zu Fuß auf den laut Schulwegplanung empfohlenen Wegen von Eltern, Lehrkräften und Polizei zur Schule begleitet. Zudem stehen Schulwegtrainings auf dem Stundenplan.
"Hauptunfallursache der Schülerinnen und Schüler als Fußgänger waren das falsche Verhalten beim Queren der Fahrbahnen und das plötzliche Hervortreten auf die Straße", weiß Mielke. Die gelben Fußstapfen auf den Gehwegen entlang der Schulwege weisen auf die sicheren Querungsstellen hin und sollen daran erinnnern, stehen zu bleiben und zu schauen, ob die Fahrbahn frei ist.
Kinder im Grundschulalter können Geschwindigkeiten nur begrenzt einschätzen und haben noch kein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein entwickelt. "Mit Fehlverhalten ist deshalb immer zu rechnen" sagt die Polizeisprecherin. Nur mit hoher Aufmerksamkeit und verringerten Geschwindigkeiten können Autofahrer unbesonnenem Handeln von Kindern begegnen.
Daher widmen sich die Ordnungshüter mit den Themen "Kindersicherung im PKW", "Geschwindigkeitsverhalten im Bereich von Schulwegen" und "Parken vor/an der Schule" besonders den Eltern und anderen Verkehrssteilnehmern und appellieren "Seien Sie ein gutes Vorbild!".
Leider stellt die Polizei immer wieder fest, dass die Kinder im Auto gar nicht oder falsch angeschnallt sind oder während der Fahrt den Ranzen auf dem Rücken haben. Die Halte- oder Parkverbote vor Schulen dienen nicht als reservierte Parkplätze der Eltern, während sie auf ihre ABC-Schützen warten. "Achten Sie als Eltern darauf, dass Ihre Kinder reflektierende Kleidung - wie die Sicherheitsweste des ADAC - und bei Nutzung eines Fahrrades einen Helm tragen", rät Gabriela Mielke abschließend.
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