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Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

POL-NI: Zehn eingeleitete Strafverfahren bei der Fahndung nach Steuersündern

Nienburg (ots)

NIENBURG (mue/schim) - Am Montag, 05.09.2016 und Mittwoch, 06.09.2016, führten jeweils drei Beamte der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg zusammen mit je vier Beamten des Hauptzollamtes Hannover, Kontrolleinheit Verkehrswege, zunächst verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen im Landkreis Nienburg durch. Dabei kontrollierten die Beamten Pkw und Firmenfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, um zu prüfen, ob für die hier ansässigen und hier lebenden Personen, die die Fahrzeuge führten und halten eine ausreichende Kraftfahrzeugsteuer entrichtet wurde. Bei zehn überprüften Fahrzeugen war das leider nicht der Fall. So mußten die Beamten des Zolls acht Strafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung einleiten und insgesamt ca. 5000,- Euro Steuern festsetzen.

Zudem wurde bei der Kontrolle ein Strafverfahren wegen einer Tabaksteuerhehlerei eingeleitet, weil eine Person im Fahrzeug ein Kilogramm unverzollten Tabak mitführte.

Auch wurde gestern Abend ein polnischer Bürger mit seinem Fahrzeug in Stolzenau kontrolliert. Dabei stellten die Beamten 2,12 Promille Alkohol in der Atemluft fest. Aus diesem Grunde wurde eine Blutentnahme angeordnet und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Der polnische Bürger, der nur zu Besuch hier in Deutschland ist, musste außerdem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500,- Euro entrichten. Sein Führerschein wurde eingezogen. Durch diese Kontrolle weist die Polizei nochmals darauf hin, dass alle hier lebenden ausländischen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland begründet haben, die Pflicht haben, ihre Fahrzeuge nach deutschem Recht um- bzw. anzumelden. Hintergrund ist, dass die hier in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland begündet haben natürlich auch ihre Fahrzeuge auf deutsches Recht, also mit deutschen Kennzeichen, führen. Dazu gehört auch, dass die Kfz.-Steuer entrichtet wird. Wird dieser Umstand missachtet oder umgangen, droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und eine Steuernachzahlung, wie es in den acht oben genannten Fällen war.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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