Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Verkehrsunfälle mit Fahranfängern
Apelern, Haste (ots)
(Ar.) Gleich zwei Verkehrsunfälle, die jeweils Fahranfänger verursacht haben, musste die Bad Nenndorfer Polizei am vergangenen Wochenende aufnahmen. In beiden Fällen wurden die jeweiligen Fahrzeuginsassen, darunter ein 1 jähriges Kind, in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Zu lebensgefährlichen Verletzungen kam es glücklicherweise nicht.
Bereits am Freitag, dem 22.06.2018, gegen 07.55 Uhr, befuhr ein 18jähriger aus Seggebruch mit seinem PKW in der Gemarkung Apelern die L 444 in Rtg. Großhegesdorf. Auf der regennassen, abschüssigen und kurvigen Fahrbahn geriet er nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen vermutlich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit zunächst nach rechts auf den Grünstreifen und anschließend ausgangs einer Linkskurve in den linken Straßengraben. Das Fahrzeug musste von der Feuerwehr wieder aufgerichtet werden. Der 18jährige wurde ins Klinikum Vehlen gebracht, wo er zunächst stationär aufgenommen wurde. Am PKW enstand Sachschaden von ca. 3000 EUR. Gegen den Fahrer wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
Am Sonntag, dem 24.06.2018, gegen 18.20 Uhr, befuhr eine ebenfalls 18jährige aus Haste mit ihrem PKW die B 442 in Rtg. Wunstorf. Mit im Fahrzeug befanden sich eine 23 jährige Beifahrerin und ein 1jähriges Kind in einer Babyschale auf dem Rücksitz. Aus noch unbekannter Ursache geriet die Fahranfängerin auf gerader Strecke zunächst auf den rechten Grünstreifen, lenkte dann vermutlich gegen, fuhr über die Gegenfahrbahn auf den linken Grünstreifen und knickte dort einen Leitpfosten ab. Nach der Spurenlage stellte sich der PKW dann vermutlich quer und geriet wieder über die gesamte Fahrbahn über die rechtsseitige Böschung hinaus und prallte dann gegen einen Baum. Fahrerin und Beifahrerin wurden in die Krankenhäuser nach Neustadt und Gehrden eingeliefert und mussten dort stationär verbleiben. Das Kind wurde vorsorglich ebenfalls in Krankenhaus verbracht, erlitt aber keine ernsten Verletzungen. Die Fahrerein muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten.
Beide Fahranfänger sind im Besitz einer Fahrerlaubnis auf Probe und müssen sich je nach den näheren Umständen auf Nachschulungen und eine Verlängerung der Probezeit einstellen.
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