Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Widerstandshandlungen nach Trunkenheitsfahrt in Hoya
Zwei Polizeibeamte leicht verletzt
Hoya (ots)
(opp) Am Montag, den 19.07.2021, gegen 19:50 Uhr, ging bei den Polizeibeamten im Hoyaer Kommissariat der Hinweis auf eine Trunkenheitsfahrt, beginnend auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Bücker Straße, in Hoya ein. Unverzüglich begab sich eine Funkstreifenwagenbesatzung an den Einsatzort und stellte zunächst fest, dass der angegebene rotfarbene VW Bus nicht mehr vor Ort war. Wenige Augenblicke später fuhr das Fahrzeug jedoch wieder auf den Parkplatz um weitere Personen aufzunehmen. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten bei der Kontrolle bei dem 37jährigen Fahrzeugführer deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft fest, so dass ein Alkotest vorgenommen werden sollte. Gegen diese Maßnahme und auch gegen die Feststellung seiner Personalien wehrte er sich zunächst verbal und versuchte wegzurennen. Nach wenigen Metern konnte er jedoch eingeholt werden und ging unvermittelt den Polizeibeamten und die Polizeibeamtin körperlich an, die die männliche Person nur mit erheblicher Kraftanstrengung zu Boden bringen und dort Handfesseln anlegen konnten. Auf Ansprache halfen Passanten den Polizeibeamten beim Absetzen eines weiteren Notrufes um Unterstützungskäfte herbeizurufen sowie bei dem Herausholen der Handfesseln aus der Gürtelhalterung. Mit der Unterstützung einer weiteren Hoyaer Streifenwagenbesatzung konnte die männliche Person dann beruhigt und kontrolliert in den Funkstreifenwagen und dann nach Nienburg zum Polizeidienstgebäude verbracht werden. Eine Nienburger Funkstreifenwagenbesatzung unterstützte die Hoyaer Kollegen durch die Personalienaufnahme der Zeugen und Helfer. Der Polizeibeamte und die Polizeibeamtin erlitten bei den Widerstandshandlungen leichte Verletzungen. Der 37jährige wurde nach erfolgter Blutentnahme dem Gewahrsamsbereich zugeführt, den er nach einigen Stunden wieder verlassen konnte. In der Folge wird er sich für die Widerstandshandlungen und der Körperverletzung sowie der Trunkenheitsfahrt und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten müssen.
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