Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: LK NI - Gemeinsame Pressemitteilung der Straßenverkehrsbehörden der Stadt Nienburg & des Landkreises, Vertreter der Straßenbaubehörde & der Polizei, sowie der Vorstände des ADFC & der Verkehrswacht
Nienburg (ots)
(Mue) Autofahrende und Radfahrende auf dem Kriegspfad? Gegenseitige Akzeptanz fördern!
Immer wieder kommt es vor, dass es zwischen den Teilnehmenden der beiden Verkehrsarten zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Die werden nicht immer nach dem Recht des Stärkeren entschieden. Gemeinsam haben sich die Verantwortlichen rund um dieses Thema Gedanken gemacht und sich zu einem gemeinsamen Aufruf in jede Richtung entschlossen: "Wir wollen mehr gegenseitige Akzeptanz zwischen den Kraftfahrenden und den Radfahrenden erreichen!"
Wir, das sind Vertreter der Straßenverkehrsbehörden der Stadt Nienburg und des Landkreises, Vertreter der Straßenbaubehörde und der Polizei, sowie die Vorstände des ADFC und der Verkehrswacht. Jeder ist für seinen Teil in Sachen Verkehrsgeschehen zuständig und teilweise verantwortlich. Anderen kommt lediglich eine beratende Funktion dabei zu. Allen gleich wichtig ist die größtmögliche Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Nicht nur dem ADFC ist eine deutliche Förderung des Radverkehrs wichtig, sondern auch den Kommunen im Landkreis ist im Laufe der Zeit bewusstgeworden, dass es einer Verkehrswende bedarf, und das nicht nur in Zeiten teurer Energiepreise und unter dem Aspekt Klima.
So betont Thomas Rödel, Sachgebietsleiter für Verkehrsangelegenheiten der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Nienburg: "Der Straßenbaulastträger ist stets bestrebt, den Anforderungen eines sicheren Verkehrs für alle Verkehrsarten gerecht zu werden. Besonders schwierig wird es jedoch immer dann, wenn bestehende Radverkehrsanlagen den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen angepasst werden sollen. Der Neubau eines Radwegs erfordert neben einer intensiven Vorplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung und baurechtlicher Absicherung auch entsprechende finanzielle Mittel und ist daher nicht immer möglich."
Hier hakt Hans-Heinrich Strathmann, Fachdienstleiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis ein: "Nach der Rechtsprechung und der Novelle der Straßenverkehrsordnung in 2010 gelten Radfahrende nicht mehr als Verkehrsteilnehmende zweiter Klasse, die permanent auf die Nebenanlage verbannt werden müssen. Vielmehr sind sie oft gleichberechtigte Teilnehmende, die genauso wie Kraftfahrende ihren Raum auf der Fahrbahn nutzen dürfen. Insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Radwegbenutzungspflicht nicht mehr zulässig. Hier hat der Landkreis bereits in zahlreichen Kommunen des Landkreises diese gesetzliche Vorgabe umgesetzt und wird zeitnah den Lückenschluss der noch fehlenden Kommunen durchführen."
Friedhelm Meyer-Leseberg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Nienburg ergänzt: "Das Radfahrende auch auf der Fahrbahn etwas zu suchen haben, ist vielen Autofahrenden noch nicht bewusst. Es kommt immer wieder vor, dass Radelnde angehupt oder geschnitten werden, wenn sie berechtigt die Fahrbahn nutzen. Aber auch in den Köpfen vieler Radfahrender besteht noch die Unsicherheit, wo man überhaupt fahren darf oder sogar fahren muss. Der reine Gehweg ist genauso tabu wie die Gegenrichtung als Geisterfahrer, solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist."
Verkehrssicherheitsberater der Polizei Tobias Büsing schildert das noch eindrücklicher: "Wer als Geisterradler unterwegs ist, lebt äußerst gefährlich. Wenn Kraftfahrzeuge aus untergeordneten Straßen oder Ausfahrten den Weg des Radlers kreuzen, geht der Blick des Kraftfahrenden natürlich zunächst nach links. Erst mit dem zweiten Blick nach rechts wird der Falschfahrende gesehen. Wer hingegen, wie in Deutschland vorgeschrieben, auf der rechten Fahrbahnseite fährt, auch auf der Fahrbahn, ist wesentlich sicherer unterwegs. Das gilt insbesondere, wenn er sich durch helle, vielleicht auch reflektierende Kleidung oder Accessoires sichtbar macht und sich auch den Raum zum sicheren Fahren nimmt. Knirsch am Bordstein zu fahren, birgt die Gefahr eines Sturzes, denn das Fahrrad braucht zur Spurtreue eben einen gewissen Platz und eine Geschwindigkeit."
Das bestätigt Berthold Vahlsing vom ADFC Nienburg: "Wir versuchen als Verband viele Menschen zu motivieren, mehr mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Ich sehe meine Vorredner als Verantwortliche für sichere Verkehrsräume und die Durchsetzung von Verkehrsregeln als Partner an. Ich erkenne aber ebenso, dass es bei vielen Kraftfahrenden und natürlich genauso bei den Radfahrenden fehlende Kenntnisse über die Rechte und die Vorschriften gibt. Das wird am besten bei dem seitlichen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern innerorts deutlich. Das heißt für den Kraftfahrenden, wenn er diesen Abstand nicht einhalten kann, darf er den Radfahrenden nicht überholen, egal ob dieser auf einem Schutzstreifen fährt oder ohne Markierung auf der Fahrbahn. In dieser Richtung versuchen wir als Verband Regeln und Ansichten in die Bevölkerung zu transportieren, in erster Linie um die Sicherheit für alle zu erhöhen."
Werner Müller von der Verkehrswacht Nienburg unterstreicht diese Aussage: "Mir ist auch bewusst, dass wir in einem ländlichen Raum leben und daher nicht ohne das Kraftfahrzeug auskommen. Deutschland ist immer noch ein Autofahrerland. Insgesamt gilt jedoch für alle der § 1 der Straßenverkehrsordnung, der von Jedem ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr verlangt. Wenn wir uns diese Grundregel öfter vor Augen führen, sollte die gegenseitige Akzeptanz des Anderen wesentlich besser gelingen, da jeder mit dem Fehler des Anderen rechnet und ihm den auch verzeiht."
Abschließend weist er auf das gemeinsam von der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg, des ADFC und der Verkehrswacht Nienburg durchgeführte E-Bike/Pedelectraining hin, bei dem rechtliche, theoretische und praktische Tipps gegeben werden. Nähere Informationen und Termine sind unter www.verkehrswacht-nienburg.de abzurufen.
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Andrea Kempin
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