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Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

POL-NI: Nienburg/Schaumburg - Der richtige Umgang mit Feuerwerk

Nienburg (ots)

(Oth) In der Silvesternacht haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei aufgrund von Unachtsamkeit und leichtsinnigem sowie teilweise alkoholisiertem Hantieren mit Feuerwerkskörpern Hochbetrieb. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Bränden oder Verletzungen, die auf den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren. Beachten Sie deshalb bitte die bestehenden Vorschriften und gehen Sie verantwortungsvoll mit dem Abbrennen von Feuerwerk um, damit der Silvesterabend ein schöner Jahresabschluss wird und nicht mit Verletzungen und Verbrennungen im Krankenhaus endet.

Grundsätzlich muss in jedem Fall im eigenen Interesse darauf geachtet werden, dass an den Feuerwerkskörpern Prüfsiegel vorhanden sind. Nicht zugelassene oder selbst gebaute Knallkörper sind besonders gefährlich und können erhebliche Verletzungen hervorrufen. Die ungeprüften und verbotenen "Billig-Böller" sind lebensgefährlich! Die Hinweise zum Gebrauch des jeweiligen Feuerwerks sollten beachtet werden.

Kinder und Jugendliche sollten nur altersentsprechende und ungefährliche Artikel nutzen und bei der Anwendung nicht unbeaufsichtigt sein. Zudem sollten Feuerwerkskörper niemals in der Hand gezündet werden!

Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis zum 01. Januar abgebrannt werden. Ein Abbrennen außerhalb dieser Zeiten ist verboten und benötigt eine Erlaubnis der örtlichen Behörden. Bei festgestellten Verstößen wird die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, welches mit einer Geldstraße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen, Autos und Gebäuden werfen oder schießen. Durch fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Fehlverhalten kann nach einem Silvesterspaß eine Strafanzeige wegen Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung drohen.

Wegen der erhöhten Brand- und Verletzungsgefahr haben mehrere Städte und Gemeinden in der Region das Abbrennen von Feuerwerk untersagt, unter anderem gilt ein Verbot für Teile der Altstadt in Rinteln.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehren sind aufgrund des Hochwassers im Dauereinsatz und arbeiten an ihrer Leistungsgrenze. Feuerwerksbedingte Einsatzlagen binden die Feuerwehren unnötig, weshalb die Vorschriften unbedingt beachtet werden sollte.

Die Polizei wünscht einen schönen und fröhlichen Silvesterabend. Bei Bränden und anderen Notsituationen bitte sofort den Notruf 112 oder 110 wählen.

Rückfragen bitte an:

Alina Othmer
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG

Fax2mail: +49 511 9695636008

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