Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Bad Nenndorf - Verkehrsunfall Kreuzung Horster Straße
Bad Nenndorf (ots)
(Eic) Am 04.01.2024 kommt es gegen 13:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Kreuzung Bahnhofstraße / Horster Straße in 31542 Bad Nenndorf mit zwei beteiligten Fahrzeugen.
Der 69-Jährige Unfallverursacher aus Bad Nenndorf befährt mit seinem Renault die Horster Straße in Fahrtrichtung Hauptstraße. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt ausgefallenen Lichtzeichensignalanlage ist die Vorfahrt durch die installierte Beschilderung geregelt.
Der Unfallverursacher übersieht die 42-jährige Unfallbeteiligte aus Stadthagen, welche mit einem Seat von der Bahnhofstraße kommend in Richtung Innenstadt fährt. Es kommt zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge im Kreuzungsbereich.
Durch die Wucht des Aufpralls wird der Pkw des Verursachers auf das Fahrzeugdach geschleudert und bleibt kopfüber auf dem Gehweg liegen. Der Zaun eines angrenzenden Grundstücks bleibt unbeschädigt. Bei dem Seat werden die Airbags ausgelöst. Beide Fahrzeugführenden kommen mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus.
Während der Unfallaufnahme kommt es zu leichten Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs. Die beiden unmittelbar beteiligten Fahrzeuge werden jeweils abgeschleppt. Dazu muss eine Fahrtrichtung kurzzeitig gesperrt. Aufgrund großer Splitterfelder und austretender Kühlflüssigkeit wird der Bauhof der Samtgemeinde Nenndorf mit der Reinigung der Fahrbahn beauftragt.
Die zentrale Lage im Stadtgebiet und der Zeitpunkt des Unfalls führen dazu, dass schnell viele Ersthelfer und Zeugen vor Ort waren, um die Verunfallten zu betreuen
Seit Ende Dezember liegen technische Störungen der Lichtzeichensignalanlage vor, welche zwischenzeitlich behoben werden konnten. In dem Zeitraum sind zwei Verkehrsunfälle polizeilich bekannt geworden. Ursächlich scheint jeweils die Missachtung der veränderten Verkehrsführung durch Verkehrszeichen beim Ausfall der Lichtzeichensignalanlage zu sein.
Die Polizei bittet daher darum im Bereich der Bahnhofstraße / Horster Straße bis zur endgültigen Störungsbeseitigung besondere Vorsicht walten zu lassen und auf die vorfahrtsregelnden Zeichen an der Kreuzung zu achten.
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