Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Durchsuchungsmaßnahmen nach illegaler Entziehung von Pfandkisten aus einem Verteilerkreislauf - Schaden in Höhe eines sechsstelligen Euro-Betrages
Nienburg (ots)
Am heutigen Tag führte die PI Nienburg/Schaumburg mit Unterstützung von Kräften der ZPD Hannover der PI Heidekreis und der PI Harburg Durchsuchungen in 6 Wohn- und Unternehmensanschriften in Lüdersfeld und Helpsen, der Hansestadt Bremen und in einem Bereich der Hansestadt Hamburg durch. Die entsprechenden Durchsuchungsbeschlüsse hatte das Amtsgericht Bückeburg erlassen, aufgrund derer in den heutigen Morgenstunden über 100 Beamtinnen und Beamte eingesetzt waren.
Grund der Einsatzmaßnahmen war ein von der StA Bückeburg geführtes Ermittlungsverfahren gegen bislang drei männliche Beschuldigte aufgrund des Verdachts des gewerbsmäßig strukturierten Bandendiebstahls von sog. "Europool"-Pfandkisten zum Nachteil eines Unternehmensverbundes im deutschen Einzelhandel.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 44-jährigen Mann aus Lüdersfeld, einem 47-Jährigen aus Helpsen und einem 44-Jährigen aus Munster.
Den Männern wird vorgeworfen, dass sie über einen längeren Zeitraum die o.g. Pfandkisten dem Verteilungskreislauf illegal entzogen haben sollen, um sie dann später nach Zwischenlagerung über verschiedene Absatzwege dem Kreislauf gewinnbringend zuzuführen. Dabei soll dem Unternehmen ein Schaden in Höhe eines sechsstelligen Euro-Betrages entstanden sein.
Ziel der Durchsuchungen war es, Diebesgut aufzufinden, Beweismittel zu sichern und durch die Taten entstandene Vermögenswerte einzuziehen.
Bei den heutigen Maßnahmen konnten u.a. mehrere Tausend "Europool"-Pfandkisten beschlagnahmt und vier neuwertige Fahrzeuge im Wert von über 100000 EUR als möglicher Tatertrag gepfändet werden. Darüber hinaus wurden als Zufallsfund bei dem 44-jährigen Mann aus Munster 10 Gramm Heroin aufgefunden und beschlagnahmt.
Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen wurde durch das AG Bückeburg ein weiterer Durchsuchungsbeschluss für die Wohnanschrift eines 54-jährigen Bremer erlassen. Die anschließende Durchsuchung erbrachte keine neuen Erkenntnisse zu den bereits getätigten Durchsuchungsmaßnahmen.
Alle vier Beschuldigten wurden nach ihrem Antreffen befragt, später in verschiedenen Dienststellen erkennungsdienstlich behandelt und im Anschluss an alle polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten bzw. beschlagnahmten Sachgegenstände dauern an.
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