Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Befahren der Stadthäger Fußgängerzone
Stadthagen (ots)
(ber) Stadthagen besitzt eine schöne Innenstadt mit einer sehenswerten Fußgängerzone. Die Stadtverwaltung hat im Sinne der Geschäftsleute eine großzügige Befahrensregelung getroffen. Dreimal an Wochentagen, jeweils von 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr, von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr dürfen Pkw und Lkw zu Lieferzwecken in die Fußgängerzone fahren. In der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden bei Stadt und Polizei, dass diese Zeiten zunehmend sehr großzügig ausgelegt werden. Immer mehr Kraftfahrer befahren die Zone auch außerhalb der erlaubten Zeiten. Im Interesse einer lebendigen Innenstadt, Lebensqualität und dem Wunsch nach einer Fußgängerzone, die auch diese Namen verdient, werden Stadt und Polizei zukünftig verstärkt Kontrollen durchführen und Verstöße mit den vorgesehenen Verwarngeldern ahnden. Alle Geschäftsleute der Innenstadt werden gebeten, diesen Hinweis auch an ihre Lieferanten weiterzugeben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg
Polizeikommissariat Stadthagen
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Vornhäger Straße 15
31655 Stadthagen
Axel Bergmann
Telefon: 05721/4004-107
Fax: 05721/4004-150
E-Mail: axel.bergmann@polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell