Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Ladendieb auf frischer Tat gefasst.
Stadthagen (ots)
Bereits am Dienstag, dem 27.03.2007, gegen 12:30 Uhr, kam es in der Fußgängerzone Stadthagen zu einem Ladendiebstahl zum Nachteil eines dort befindlichen Schmuck- und Uhrengeschäftes.
Eine Angestellte des betroffenen Geschäftes konnte über eine Überwachungsanlage beobachten, wie ein junger Mann das Geschäft betrat, dort eine Vitrine öffnete in der hochwertige Uhren ausgestellt sind, und offensichtlich zwei dieser Uhren herausnahm. Nachdem er diese Uhren in seiner Jacke verstaut hatte, verließ der junge Mann das Geschäft wieder. Mit diesen Erkenntnissen wurde sofort die Stadthäger Polizei eingeschaltet, die unverzüglich die Suche nach dem unbekannten Mann aufnahm und ihn dann auch, mit Hilfe der Angestellten des Geschäftes, wieder auffinden konnte. Bei dem jungen Mann handelte es sich um eine amtsbekannte Persönlichkeit, die in den letzten Jahren bereits wiederholt wegen Diebstahlsdelikten auffällig geworden war und der sich außerdem unberechtigterweise im hiesigen Landkreis aufhällt. Nach vorläufiger Festnahme der Person wurde unverzüglich die Staatsanwaltschaft in Bückeburg von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, die ihrerseits die rechtlichen Möglichkeiten nutzte und beim hiesigen Amtsgericht eine sog. Hauptverhandlungshaft gegen die Person beantragte. Eine solche kann, nach Auskunft der Staatsanwaltschaft, dann angeordnet werden, wenn Straftaten im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden können, d. h. es müssen klare Sach- und Beweislagen vorliegen, aufgrund derer eine schnelle richterliche Entschlussfassung möglich ist.
Der eingeschaltete Richter entschied im vorliegenden Fall,dass die Person bis zur Verhandlung nun erstmal in Haft verbleibt. Dieses wurde entschieden, weil nach Ansicht der Justiz die Wahrscheinlichkeit gegeben war, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen könnte, u. a. mangels eines festen Wohnsitzes.
Jetzt bleibt nur noch das Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten abzuwarten, eventuell folgt ja in diesem Fall die Strafe auf dem Fuße, wie der Volksmund zu sagen pflegt.
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