POL-NOM: Damit die tollen Tage auch tolle Tage bleiben!
Northeim (ots)
NORTHEIM/OSTERODE (fal/dia) - Mit Beginn der Weiberfastnacht strebt die Karnevalssaison in diesen Tagen vielerorts ihrem Höhepunkt entgegen. Fröhliche, ausgelassene Menschen überall: Traditionelle Karnevalsumzüge, zahlreiche Großveranstaltungen und privat organisierte Narreteien sorgen überall für ausgezeichnete Stimmung. Erfahrungsgemäß erfährt der Alkoholkonsum in der fünften Jahreszeit eine beachtliche Steigerung. Und damit leider auch die Bereitschaft vieler Närrinnen und Narren, sich im alkoholisierten Zustand noch an das Steuer ihres Fahrzeugs zu setzen.
Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode kennt das Problem sehr genau und mahnt deshalb: Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt und zählt noch immer zu den bedeutsamsten Hauptunfallursachen. Menschen werden bei Alkoholunfällen getötet und schwer verletzt. Allein in den letzten beiden Jahren registrierte die Polizei in den Landkreisen Northeim und Osterode mehr als 200 alkoholbedingte Verkehrsunfälle mit oftmals unermesslichem Leid und Trauer bei den Betroffenen.
Mehr als 650 alkoholisierte Fahrzeuglenker zog die Polizei vor einem möglichen Unfall in diesem Zeitraum aus dem Verkehr und sorgte somit auch für den Verlust des Führerscheins.
Die vermeidbaren Folgen: Völlig überflüssiger Ärger und Probleme des Betroffenen in der Familie und im Beruf. Gerade in der heutigen Zeit geht mit dem Verlust des Führerscheines sehr oft auch der Verlust des Arbeitsplatzes einher, gibt die Polizei in diesem Zusammenhang ernsthaft zu Bedenken. Neben hohen Geldstrafen ist es für den Alkoholsünder auch immer schwieriger geworden, den so begehrten Führerschein wieder zu bekommen. Ein langer Weg durch die Gerichte, Straßenverkehrsbehörden und nicht zuletzt die medizinisch-psychologische Untersuchung, volkstümlich Idiotentest genannt, kostet dem Betroffenen viel Zeit, Ärger und Geld.
Und so kann aus einer feucht-fröhlichen Karnevalsfeier leicht ein heftiger Aschermittwochskater mit Langzeitwirkung werden, warnt die Polizei, die im Rahmen von Verkehrskontrollen ein wachsames Auge auf alkoholbeeinflusste Fahrzeugführer haben wird. Jeder sollte wissen, dass bereits ab dem geringen Wert von 0,3 Promille Alkohol im Blut der Führerschein bei einem Unfall oder unsicherer Fahrweise gefährdet ist. Und dieser Wert ist beim Trinken von alkoholischen Getränken eben sehr, sehr schnell erreicht!
Unterschätzt wird dabei auch immer wieder die lang anhaltende Wirkung des sogenannten Restalkohols nach durchfeierter Nacht. Zu beachten ist dabei folgendes: Nur der Faktor Zeit sorgt ausschließlich dafür, dass pro Stunde im Durchschnitt lediglich 0,15 Promille Alkohol im Körperblut abgebaut werden. Bei Fahrtantritt also häufig ein mitfahrendes Restrisiko des Angetrunkenseins, erklärt die Verkehrssicherheitsberatung der Polizei.
Und für Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr gilt ohnehin seit August 2007 ein absolutes Alkoholverbot am Steuer aller Fahrzeuge. Dabei soll die gesetzliche 0,0 Promille Regelung besonders die jungen, noch unerfahrenen Fahrzeuglenker vor den Alkoholgefahren im Straßenverkehr wirksam schützen.
Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode appelliert: "Trinken sie nicht, wenn sie fahren wollen und fahren sie nicht, wenn sie getrunken haben!" "Lassen sie ihr Fahrzeug stehen", damit sie auch später guten Gewissens sagen können: "Am Aschermittwoch ist wirklich alles vorbei!"
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