POL-NOM: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einbeck (ots)
Einbeck /Do. Während einer Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz am ehemaligen Rosenplänter an der B 3 stellten die Polizeibeamten einen 15-jährigen Kleinkraftradbenutzer fest, der auf der B 3 von Salzderhelden in Richtung Vogelbeck fuhr. Dem Augenschein nach fuhr der Fahrer eine wesentlich höhere Geschwindigkeit, als die zulässigen 25 km/h. Als die Polizeibeamten von der Kontrollstelle die Verfolgung aufnahmen, bog der Mofa-Fahrer von der B 3 nach links in Richtung Vogelbeck ab und versuchte über Feldwege zu entkommen. Nach kurzer Verfolgung konnte er dann in Müllershausen gestellt werden. Der Fahrer konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen. Da das Kleinkraftrad aber nur für eine Geschwindigkeit bis 25 km/h zugelassen war, hätte er eine Fahrerlaubnis benötigt. Außerdem räumte er zusätzlich noch Manipulationen am Auspuff und Luftfilter des Kleinkraftrads ein. Er konnte so eine Geschwindigkeit von 70 km/h erreichen. Aufgrund der Manipulationen an dem Kleinkraftrad war nicht die Betriebserlaubnis erloschen, sondern es bestand auch keine Versicherung für das Fahrzeug mehr.
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