POL-NOM: Jugendschutzkontrolle am Wochenende
Osterode (ots)
Landkreis Osterode, 14./15.03.08
LANDKREIS (VH/US) In der Nacht vom 14. auf den 15.03.2008 führten Mitarbeiter des Jugendamtes Osterode gemeinsam mit Poli- zeibeamten der Polizeikommissariate Bad Lauterberg und Osterode sowie der Polizeiinspektion Northeim/Osterode in zahlreichen Gast- stätten und Discotheken innerhalb des Landkreises eine Jugend- schutzkontrolle durch.
Die Schwerpunkte dieser gemeinsam durchgeführten Aktion lagen auf der Überprüfung des Ausschankes und der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche sowie auf die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen des Jugendschutzgesetztes zum Aufenthalt in Gast- stätten.
Mit dieser Aktion sollte ein eindeutiges Signal sowohl an die Betreiber der Gaststätten, wie auch an die Jugendlichen ausge- sandt werden, sich auf ein normgerechtes Verhalten zu besinnen.
Die Gefahren, die übermäßiger Alkoholkonsum mit sich bringen sind sehr vielfälltig und werden stets unterschätzt. Das beispielsweise die meisten aller Körperverletzungsdelikte zwischen Jugendlichen unter dem Einfluss von Alkohol und /oder sonstigen Betäubungsmit- teln geschehen, ist dabei nur ein - wenn auch sehr wichtiger As- pekt. Alkoholische Getränke werden heutzutage von den Jugendlichen sehr gedankenlos konsumiert. Sie gehören oftmals schon als ein wesentlicher und notwendiger Bestandteil zum Wochenendverlauf da- zu und werden auf Feiern und Partys schon von sehr jungen Menschen wie selbstverständlich getrunken. Das infolge von übermäßigen Al- koholkonsum jährlich mehr Menschen sterben als im Straßenverkehr wissen die jungen Leute nicht einmal. Der Trend hin zu "Flatrate-Partys" oder "Koma-Sauforgien" muß gestoppt werden, da sind sich Klaus Freidmann vom Jugendamt und Volker Hahn, Präventionsbeamter der Polizei Osterode einig. Sie kündigten für das laufende Jahr weitere Kontrollen dieser Art an. Diese und weitere, auch andersartige Kontrollen sollen dazu betra- gen, dass ein normengerechtes Verhalten wieder zur Regel wird. Die Polizei wünscht sich von Jugendlichen, dass sie Zivilcourage zei- gen, dass Jugendliche hinschauen, dass sie erkennen was falsch ist und sich entsprechend verhalten. Da ist es nur fair und richtig, wenn wir als Polizei dies auch tun. Cool ist derjenige, der stark genung ist Versuchungen zu widerste- hen. Der auch -Nein- sagen kann, auch einmal verzichten kann und nicht nur immer nur dem schnellen Spaß hinterher läuft - erklärte der Polizeibeamte Volker Hahn weiter. Insgesamt wurden 5 Gaststätten überprüft. Dabei wurden erfreulicherweise keine Verstösse gegen die Bestimm- ungen zur Abgabe / zum Verzehr von alkoholischen Getränken festge- stellt.
3 Betreiber beachteten allerdings die zeitlichen Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes bezügliche der Aufenthaltdauer von Jugend- lichen in ihren Gasträumen nicht. Wegen der festgestellten Verstösse gegen das Jugendschutzgesetz wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wel- ches sicher eine Geldstrafe nach sich ziehen wird.
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