POL-NOM: Zu schnelle Roller
Bad Lauterberg (ots)
BAD LAUTERBERG (Gko) Bei einer Routinekontrolle am Freitagabend hielten Beamte der Polizei Bad Lauterberg vier Rollerfahrer an, die zusammen unterwegs waren. Die vier legten den Beamten Mofaprüfbescheinigungen und Betriebserlaubnisse vor, nach denen es sich bei ihren Fahrzeugen um Mofas handelte. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass an allen vier Fahrzeugen technische Veränderungen vorgenommen worden waren. Diese führten zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit und machten aus den Mofas Kleinkrafträder. Für diese hätten die Fahrer zumindest im Besitz des Führerscheins der Klasse M sein müssen. Die Versicherungskennzeichen wurden von den Beamten eingezogen. Gleiches galt für die Betriebserlaubnisse, die nach dem Umbau ihre Gültigkeit verloren hatten. Auf die Fahrer kommt nun neben den Kosten für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis und den Zurückbau der Roller, auch ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis zu.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefahren hin, die durch technische Veränderungen entstehen. Bei einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden würde die Versicherung zunächst Bezahlen, sich aber die Kosten von dem Versicherten zurückholen. Was das bei hohen Sachschäden oder gar Personenschäden bedeutet, muss nicht näher erklärt werden. An den Motorrollern die für den deutschen Markt bestimmt sind, verbauen die Hersteller nur Teile, die für die vorgegebenen Geschwindigkeiten ausgelegt sind. So kommen Bremsen, Fahrwerk und Bereifung schnell an ihre Grenzen, wenn zu schnell gefahren wird. Auch mangelt es den jungen Piloten oft an der nötigen Fahrpraxis, um in Gefahrensituationen aus höheren Geschwindigkeiten so zu reagieren, wie es bei der Führerscheinausbildung gelehrt wird.
An die Eltern richtet die Polizei den Appell, sich die Mofaroller ihrer Kinder gelegentlich anzusehen. Technische Veränderungen sind recht einfach durchzuführen und auf den ersten Blick unauffällig. Sollten Zweifel am Fahrzeug bestehen, empfiehlt sich eine Probefahrt. Aber auch hier muss der Fahrer geeignet sein. Bei optischen Veränderungen wie zum Beispiel Beleuchtung und Spiegel, muss darauf geachtet werden, dass nur Teile verbaut werden, die auch eine Zulassung zum Straßenverkehr haben. Diese ist an einer e-Nummer zu erkennen, die auf den erlaubten Zubehörteilen zu finden ist. Nur mit solchen Teilen ist die Teilnahme am Straßenverkehr sicher.
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