POL-NOM: Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel
Einbeck (ots)
Einbeck - br. Gleich zwei Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss berauschender Mittel ihr Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenraum geführt haben, hat die Polizei Einbeck am Mittwoch, den 10.02.2010, festgestellt. Gegen 11.15 Uhr wurde im Einbecker Hubeweg der 34-jährige Fahrzeugführer eines PKW Opel Astra überprüft. Ein von den Beamten durchgeführter Schnelltest verlief positiv, so dass der Mann sich einer Blutprobe unterziehen lassen mußte. Ihm wurde die Weiterfahrt für die nächsten 24 Stunden untersagt. Gegen 22.10 Uhr wurde ein 22-jähriger Fahrzeugführer aus Einbeck in der Hullerser Landstraße kontrolliert. Er war einer Polizeistreife aufgefallen, weil er zuvor die 30-iger-Zone in der Hullerser Straße recht zügig befahren hatte. Auch dieser Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss berauschender Mittel und gab gegenüber den Polizeibeamten auch an, dass er am vergangenen Wochenende Betäubungsmittel zu sich genommen hatte. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen beide Fahrzeugführer wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel gefertigt. Zusätzlich wird gegen beide Männer ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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