POL-NOM: Northeimer Polizei beschlagnahmt 2 Kilogramm Marihuana
Northeim (ots)
Northeim, Weißer Budenweg
Freitag, 19.02.2010, 14.00 Uhr
NORTHEIM (fal) - Die Northeimer Polizei stoppte am 19.02.2010 gegen 14.00 Uhr auf dem Weißen Budenweg Drogenkurierfahrer, der zwei Kilogramm Marihuana im Marktwert von ca. 12.000 Euro von Bremen nach Northeim überführen wollten.
Anfang Februar bekamen die Ermittler des 2. Fachkommissariats der Polizeiinspektion Northeim /Osterode einen konkreten Hinweis auf einen 24 Jahre alten Northeimer, der mit Drogen handeln soll. Bei den umgehend aufgenommenen, intensiven Ermittlungen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der 24-Jährige eine größere Lieferung Marihuana bei einem 25 Jahre alten Mann aus Hannover angefordert hatte.
Am Freitag (19.02.2010) konnten zwei Kurierfahrer und der Hannoveraner auf dem Weißen Budenweg angehalten werden. Der Lieferant und die beiden aus dem Emsland stammenden 21 und 24 Jahre alten Kurierfahrer wurden vorläufig festgenommen. Im Kofferraum fanden die Ermittler einen blauen Plastiksack mit ca. 2 kg Marihuana. Weiterhin wurden im Auto noch 9.000 Euro Bargeld aufgefunden, die ebenfalls sichergestellt wurden.
Zeitgleich wurde die Wohnung des 24-jährigen Northeimers durchsucht. Hier wurden weitere 750 Gramm Marihuana im Marktwert von ca. 4.500 Euro sichergestellt. Der 24-Jährige wurde ebenfalls vorläufig festgenommen.
Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde beim Amtsgericht Northeim für den 24-Jährigen ein Haftbefehl beantragt. Der Haftbefehl wurde nach seiner Aussage vor dem Haftrichter unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die beiden Emsländer und der Hannoveraner wurden ebenfalls wieder auf freien Fuß gesetzt.
In den folgenden Wochen schlossen sich weitere Ermittlungen gegen 7 Personen aus dem Landkreis Northeim an, die von dem 24-jährigen Northeimer mit Drogen versorgt wurden. Die Ermittlungen sind Ende vergangener Woche (23.04.2010) zum Abschluss gekommen.
Insgesamt wurden 11 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzt eingeleitet. 4 Verfahren werden wegen Besitz von Betäubungsmitteln geführt und sieben Verfahren wegen Handels mit nicht geringen Mengen von Betäubungsmitteln.
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