POL-NOM: Verstoß gegen den Leinenzwang
Einbeck (ots)
Einbeck /Bri.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen den Leinenzwang leitete die Polizei Einbeck am Montagnachmittag gegen eine 54-jährige Einbeckerin ein. Diese hatte trotz des bestehenden Verbotes ihren Hund in der Einbecker Feldmark am Reinserturm unangeleint laufen lassen und das, obwohl sie eingeräumt hat von dem bestehenden Leinenzwang aus einem entsprechenden Zeitungsartikel erfahren zu haben. Die Polizei Einbeck weist noch einmal darauf hin, dass dieser Leinenzwang in der Zeit vom 01.04. bis zum 15. Juli besteht.
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