POL-NOM: Internetbetrüger in U-Haft
Northeim (ots)
Northeim
09.03.2011
NORTHEIM (fal) - Seit April 2010 führt die Northeimer Polizei umfangreiche Ermittlungen in einem komplexen Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges im Internet. Am 09.03.2011 wurde ein 19-jähriger Northeimer in seiner Wohnung festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde der 19-Jährige dem Haftrichter beim Amtsgericht Northeim vorgeführt. Dieser erließ einen U-Haftbefehl. Zurzeit sitzt der Northeimer in der JVA Göttingen ein.
Dem 19-jährigen Beschuldigten werden nach bisherigem Stand der Ermittlungen 51 Betrugsdelikte mit einem geschätzten Gesamtschaden von ca. 15.000,- EUR vorgeworfen. Der Beschuldigte hat sich auf die Arbeitsweise "Carding & Dropping" spezialisiert. Beim Carding bestellt sich eine Person Waren im Internet, die er mit Hilfe gestohlener oder illegal erworbener Kreditkartendaten bezahlt. Die Waren lässt man sich dann an einen Drop, beispielsweise eine Packstation oder an eine Hausanschrift, liefern. Der Northeimer hatte zunächst gesetzwidrig über einschlägige Hackerforen im Internet Daten von deutschen Kreditkarteninhabern gekauft. Anschließend hat er mit diesen Daten bundesweit betrügerisch im Internet in Web-Shops eingekauft.
Bestellt wurden von dem 19-Jährigen hauptsächlich hochwertige Mobiltelefone, iPads, Spielekonsolen, Uhren und Parfümerieartikel. Die Zustellung der Warenpakete erfolgte an Alias-Lieferanschriften in Northeim mit präparierten Briefkästen und an Packstationen.
Im Zuge der Ermittlungen konnte der Northeimer Mitte Februar bei der Abholung bestellter Pakete in einem Northeimer Paket-Center angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Nach Feststellung seiner Personalien und der Durchsuchung seiner Wohnung wurde er zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt.
In den weiteren Ermittlungen durch das 3. Fachkommissariat der Polizeiinspektion Northeim/Osterode wurden dem jungen Mann nach derzeitigem Stand insgesamt 51 Betrügereien nachgewiesen. Zudem setzte er seine betrügerische Tätigkeit unvermindert fort.
Durch die Staatsanwaltschaft Göttingen wurde daraufhin gegen den Northeimer ein Haftbefehl beim Amtsgericht Northeim beantragt, der am 09.03.2011 vollstreckt wurde.
Die umfangreichen Ermittlungen werden fortgeführt.
Unabhängig vom vorliegenden Fall ist derzeit im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Northeim/Osterode eine Häufung von Warenerlangungsbetrügereien im Zusammenhang mit Internetgeschäften zu verzeichnen.
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