POL-NOM: Verkehrssicherheitswoche des PK Einbeck
Einbeck (ots)
Am Dienstag wurden die intensiven Verkehrskontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche des PK Einbeck fortgesetzt. Zum Schulbeginn wurde an verschiedenen Schulen im Bereich Einbeck und Dassel, Schulwegüberwachungen unter dem Hauptaugenmerk "Verhalten am Fußgängerüberweg", "Verhalten von Zweiradfahrern" und "Sicherungspflicht von Kindern in Kraftfahrzeugen". Dabei wurden die Beamtinnen und Beamten des Polizeikommissariats Einbeck wieder durch Kräfte der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Northeim/Osterode und der Bereitschaftspolizei aus Göttingen unterstützt. Trotz der hinreichend bekannten Gefahren durch fehlende oder nicht ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Kraftfahr- zeugen, haben die Kontrollkräfte wieder diverse Verstöße gegen die Sicherungspflicht festgestellt. Auch die Benutzung des Handys durch Fahrzeugführerinnen auf der Fahrt zur Schule wurde in einigen Fällen geahndet. Im Verlaufe des Vormittags und des Nachmittags wurden wieder zwei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Auch hier wurden wieder 33 Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugführerinnen mit überhöhten Geschwindigkeiten festgestellt. Spitzenreiter war ein Verkehrsteil- nehmer mit 85 gefahrenen Stundenkilometern in einem 50 km/h-Bereich. Im Verlaufe der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde das Haupt- augenmerk auf das Überprüfen der Fahrzeugführerinnen und Führer auf Alkohol- und Drogenbeeinflussung gelegt. Dabei kontrollierten die Beamten gegen Mitternacht einen 21-jährigen Fahrzeugführer aus Einbeck und stellten bei ihm die Beeinflussung durch Betäubungs- mittel fest. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt für die nächsten 24 Stunden untersagt. Ein Verkehrsordnungswidrig- keitenverfahren wurde eingeleitet. Bereits kurze Zeit später kontrollierten die Beamten einen 20-jährigen Fahrzeugführer aus Norddeutschland in der Innenstadt. Er hatte deutlich sichtbar Alkohol zu sich genommen, was ein Alkotest dann auch mit einem Wert von über 2 Promille bestätigte. Auch bei dem 20-Jährigen wurde eine Blutprobe angeordnet. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
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