POL-NOM: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit frisiertem Mofa
Einbeck (ots)
EINBECK(fin) Am 5. August gegen 20.00 Uhr fiel ein 15-Jähriger mit seinem Mofaroller auf, als er die Innenstadt mit höherer als der für das Fahrzeug zugelassenen Geschwindkeit befuhr. Die kontrollierenden Beamten stellten fest, dass durch Manipulation die Drosselung außer Betrieb gesetzt worden war. Dadurch wurde das Fahrzeug führerscheinpflichtig. Da keine Fahrerlaubnis vorlag, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei appeliert in diesem Zusammenhang an die jugendlichen Fahrzeugführer und Erziehungsberechtigte, solche Handlungen zu unterlassen beziehungsweise nachhaltig auf ihre Kinder einzuwirken. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens erlischt außerdem der Versicherungsschutz. Nicht auszudenken die unüberschaubaren Folgen bei Personen- und Sachschäden.
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