Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeiinspektion Northeim mehr verpassen.

Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Warenbetrug

Einbeck (ots)

Dassel /Do.

Ein 18-jähriger Mann aus einem Dasseler Ortsteil kaufte über das Internet ein Handy. Den Kaufpreis in Höhe von 325 Euro überwies er auch auf eine Bank in den Raum Krefeld. Allerdings hat er bis heute die Ware nicht geliefert bekommen. Die Spuren des vermeintlichen Verkäufers führen im Augenblick in den Raum Hamburg.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle

Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Northeim
Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Northeim
  • 15.09.2011 – 09:53

    POL-NOM: Verkehrsunfall

    Einbeck (ots) - Einbeck /Do. Am Mittwoch fuhr gegen 23.30 Uhr ein 33-jähriger LKW-Fahrer aus einem Einbecker Ortsteil mit einem Rüben-LKW den Walkemühlenweg stadteinwärts. Seine Geschwindigkeit paßte er nicht den örtlichen Gegebenheiten an. Am Königsberger Platz schaffte er es noch die erste scharfe Rechtskurve zu durchfahren. In der nachfolgenden Linkskurve, in Höhe der Abzweigung zum Altersheim, kippte der Lastzug aber um. Die gesamte Ladung mit ca. 25 Tonnen ...

  • 15.09.2011 – 09:05

    POL-NOM: Verkehrsunfall beim Abbiegen

    Bad Gandersheim (ots) - Bundesstraße 248, km 0,9, Abzweig Dögerode, Gemarkung Kalefeld 14.09.2011, 09.15 Uhr KALEFELD (Te) Eine 42-jährige Pkw-Fahrerin aus Hannover bog mit ihrem Fahrzeug von Dögerode kommend nach rechts in die B 248 ein. Hierbei beachtete sie nach Aussage des anderen Unfallbeteiligten, eines 57-jährigen Lkw-Fahrers aus Northeim, nicht die Vorfahrt und es kam anschließend zur seitlichen Berührung ...

  • 15.09.2011 – 07:59

    POL-NOM: Zur Kaffeefahrt genötigt

    Northeim (ots) - (mn) Am Montag, 12.09.2011, erschien ein 74-jähriger rüstiger Rentner aus Northeim auf der Polizeidienststelle in Northeim und legte ein "Einladungsschreiben" der "Zentrale für Gewinnverteilung" vor. In diesem Schreiben wurde er daran "erinnert", dass er seinen Gewinn in Höhe von bis zu 5500,-- Euro auf einer Ausflugsfahrt abholen solle. Wenn er an dieser Fahrt nicht teilnehmen würde, müsse er eine Stornogebühr in Höhe von 23,-- Euro bezahlen. Der ...