POL-NOM: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Einbeck (ots)
Am Samstag, dem 19.11.2011, wurde in der Mittagszeit in Einbeck in der Hullerser Landstraße durch Polizeibeamte ein Kleinkraftrad kontrolliert. Der Fahrzeugführer konnte keinen Führerschein vorlegen, da er keinen besaß. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein, da der Roller eine Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h fuhr und somit führerscheinpflichtig war.
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