POL-NOM: Bekleidung ertrogen
Einbeck (ots)
Einbeck - do.
In einem Bekleidungsgeschäft in Einbeck erschien am Mittwoch, den 21.11.2012, eine Frau. Diese bat darum, Bekleidungsgegenstände in Kommission mit nach Hause nehmen zu dürfen. Die Geschäftsinhaberin war damit einverstanden und gab ihr mehrere Bekleidungsgegenstände im Wert von rund 200 EUR mit. Die Frau gab als Personalien eine Anschrift in Holzminden an. Am nächsten Tag rief sie an und erklärte, die Ware behalten zu wollen. Die Geschäftsinhaberin erbat daraufhin, zwecks Einzug des Geldbetrages, die Kontonummer. Beim Abbuchen des Kaufpreises mußte die Geschäftsinhaberin aber feststellen, dass eine Abbuchung von dem angegebenen Konto nicht möglich war. Die angegebenen Personalien der Käuferin sind falsch.
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