POL-NOM: Tagesgeschehen am 26.03.2013, 3 Einträge
Bad Lauterberg (ots)
BAD LAUTERBERG (GKo)
Einburch in Scheune Bad Lauterberg, Ahnstraße, ehemaliges Scheunen-/Werkstattgebäude. In der Zeit vom 13.-26.03.2013 hebelten unbekannte das Schloss eines Scheunentores auf und gelangten so vermutlich in das Innere des Gebäudes. Hier gab es aber offensichtlich nichts zu holen. Nach Angaben des Eigentümers fehlte hier nichts. Am Tor, bzw. am Schloss entstand jedoch ein Schaden von ca. 200 Euro.
Trickbetrüger unterwegs Bad Lauterberg, Lutterstraße, Bäckereifiliale. Am 26.03.2013, gegen 15Uhr, hielten sich in einem Supermarkt in der Lutterstraße zwei, weibliche Personen auf. Am Tresen der dortigen Bäckerei lenkte eine Frau eine der Verkäuferinnen ab, während die andere Frau bei der zweiten Verkäuferin ein Brot erwarb. Dieses bezahlte sie mit einem 100-Euro schein. Als sie von der Verkäuferin das Wechselgeld bekam, wollte sie das Brot plötzlich nicht mehr haben, forderte ihren Geldschein zurück und legte das Wechselgeld auf die Theke. Beim Nachzählen wurde festgestellt, dass 50 Euro fehlten. Die beiden Frauen hatten sich zwischenzeitlich entfernt. Sie wurden wie folgt beschrieben: Beide ca. 165 cm groß, dunkel gekleidet, dunkele Haare. Eine Frau trug ein Kopftuch, die andere eine große Sonnenbrille im Haar. Das Alter der Frauen wurde auf ca. 16 und ca. 35 Jahre geschätzt. Vermutlich stammen sie aus dem osteuropäischen Raum. Zeugen haben noch beobachtet, dass die Frauen nach der Tat vermutlich in einen blauen Pkw Audi, mit dem Kennzeichen BM oder BN eingestiegen sind.
Zeugen, die zu einer der Taten Angaben machen könne, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Unfallflucht geklärt.
Bad Lauterberg, Bahnhofstraße. In der Zeit zwischen 06:45 und 15:30 Uhr parkte eine Herzbergerin ihren Pkw auf dem Gelände eines Supermarktes. Als sie gegen 15:30 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie fest, dass es an der hinteren rechten Stoßstange beschädigt war. Zeugen hatten die Tat beobachtet. Dadurch war es der Polizei möglich, das verursachende Fahrzeug zu ermitteln. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
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