POL-NOM: Rollerfahrer fährt gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis
Einbeck (ots)
Einbeck (tm)
Einbeck, Hullerser Landstr.
Freitag, 28.06.2013, 14.55 Uhr
Im Rahmen einer Unfallaufnahme stellten zwei Beamte in der Hullerser Landstr. einen Rollerfahrer fest, der den gesperrten Bereich über den Gehweg befuhr.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, das es sich bei dem Roller offensichtlich um einen führerscheinpflichten Roller handelte. Dieses bestätigte eine Lasermessung, die eine Geschwindigkeit von 40 km/h ergab.
Der 52-jährige Aus einem Dasseler Ortsteil ist jedoch nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Nach Beendigung der Maßnahmen wurde das Versicherungskennzeichen einbehalten und dem Mann ausdrücklich die Weiterfahrt untersagt.
Etwa eine Stunde später mussten die beiden Beamten jedoch feststellen, dass ihnen selbiger Rollerfahrer, nun ohne Kennzeichen und zudem noch ohne Helm wiederum fahrend kurz vor seiner Wohnanschrift entgegen kam.
Daher wurde nun ein zweites Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Anschließend wurde sein restlicher Heimweg dann polizeilich überwacht, um ein erneutes Fahren zu unterbinden.
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