POL-NOM: Verkehrsunfall mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort, unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einbeck (ots)
Einbeck - br. Ein 23-jähriger Fahrzeughalter aus Salzgitter hat am Sonntagabend bei der Polizei in Einbeck eine Sachbeschädigung angezeigt. Nach seinen Angaben soll sein in der Waisengasse in Einbeck, in der Nacht von Freitag auf Samstag, abgestellter PKW VW Golf mit einer Bierflasche beschädigt worden sein. Bei der vor Ort durchgeführten Sachverhalts- aufnahme kamen den Polizeibeamten aufgrund der am Fahrzeug vorhandenen Schäden erhebliche Zweifel an der Schilderung des Fahrzeughalters. Tatsächlich ergaben sich im Verlauf der Ermittlungen Hinweise auf eine unbefugte Ingebrauchnahme des PKW, mit dem dann in der Nacht von Freitag auf Samstag auch ein Unfall verursacht worden war. Der Tatverdacht richtete sich schnell gegen den 19-jährigen Bruder des Anzeigenerstatters. Dieser hatte nach einem gemeinsamen Trinkgelage mit seinem Bruder und mehreren Bekannten unbemerkt den Schlüssel des PKW an sich genommen und eine "Spritztour" in Richtung Bartshausen, zu einer Bekannten, unternommen. Dabei hat er im Bereich Bartshausen zumindest einen Verkehrsunfall verursacht, in dem er einen Leuchtleit- pfahl umgefahren hat. Die Schäden an dem Fahrzeug deuten allerdings daraufhin, dass es mindestens noch einen weiteren Schadensfall gegeben haben muss. Der 19-Jährige, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, räumte die Fahrt vor der Polizei auch ein, kann sich jedoch nach eigenen Angaben, aufgrund seines hohen Trunkenheitsgrades in der Nacht, an keine Einzelheiten der nächtlichen Fahrt mehr erinnern. Die Ermittlungen der Polizei in diesem Fall dauern an. Zeugen, die evtl. Angaben über eine Unfallstelle machen können oder die das Fahrzeug, einen VW Golf III mit dem amtl. Kennzeichen SZ-DR 190 in der fraglichen Nacht gesehen haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeikommissariat Einbeck in Verbindung zu setzen. Gegen den 19-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeuges und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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